Sachverhalt:
Die letzte Anpassung der Gebühren für die Kindertagesstätte „Hand in
Hand“ wurde in der Gemeinderatssitzung am 05.04.2016 beschlossen. Die Gebühren
wurden damals aufgrund der gestiegenen Personalkosten im Bereich der
Kinderkrippe um 8,62 % und im Bereich des Kindergartens um 9,61 % erhöht. In
den Jahren 2009, 2011, 2012, 2014, 2015 und 2016 fanden jeweils
Gebührenerhöhungen zum Beginn des neuen Kindergartenjahres statt. Die gesamten
Gebührenerhöhungen der letzten Jahre haben jedoch nicht zu einer Reduzierung
des durch die Gemeinde zu tragenden Defizits geführt. Zwischenzeitlich konnte
durch eine Stundenreduzierung eine leichte Senkung der Personalkosten erzielt
werden. Darüber hinaus wurde die Verwaltung mit Beschluss des Gemeinderats vom
07.02.2017 beauftragt, Angebote von fachlich qualifizierten Dienstleistern für
die Durchführung einer Organisationsuntersuchung in der Kindertagesstätte
einzuholen. Die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots wurde vor einigen Wochen
an drei einschlägig tätige Anbieter verschickt. Die Erstellung der Angebote
nimmt vor dem Hintergrund der äußerst vielschichtigen Aufgabenstellung noch
Zeit in Anspruch. Zwei Anbieter haben bereits telefonisch die Abgabe eines
Angebots signalisiert.
Nach Auffassung der Verwaltung sollte vor dem Hintergrund der
anstehenden Organisationsuntersuchung auf eine Gebührenerhöhung zum Beginn des
Kindergartenjahres 2017/2018 verzichtet werden. Die Erhöhung der Gebühren ist
beim Vorliegen erster Erkenntnisse auch noch im Lauf des Kindergartenjahres
möglich, soweit sich aus der Organisationsuntersuchung keine Möglichkeiten zur
Reduzierung des Defizits durch organisatorische Maßnahmen generieren lassen.
Beschlussvorschlag:
1. Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
2. Die Gebühren in der Kindertagesstätte „Hand in Hand“ bleiben zum Beginn des Kindergartenjahres 2017/2018 unverändert.