Beschluss: Beschluss:

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 4

Sachverhalt:

Die letzte Anpassung der Gebühren für die Kindertagesstätte „Hand in Hand“ wurde in der Gemeinderatssitzung am 05.04.2016 beschlossen. Die Gebühren wurden damals aufgrund der gestiegenen Personalkosten im Bereich der Kinderkrippe um 8,62 % und im Bereich des Kindergartens um 9,61 % erhöht. In den Jahren 2009, 2011, 2012, 2014, 2015 und 2016 fanden jeweils Gebührenerhöhungen zum Beginn des neuen Kindergartenjahres statt. Die gesamten Gebührenerhöhungen der letzten Jahre haben jedoch nicht zu einer Reduzierung des durch die Gemeinde zu tragenden Defizits geführt. Zwischenzeitlich konnte durch eine Stundenreduzierung eine leichte Senkung der Personalkosten erzielt werden. Darüber hinaus wurde die Verwaltung mit Beschluss des Gemeinderats vom 07.02.2017 beauftragt, Angebote von fachlich qualifizierten Dienstleistern für die Durchführung einer Organisationsuntersuchung in der Kindertagesstätte einzuholen. Die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots wurde vor einigen Wochen an drei einschlägig tätige Anbieter verschickt. Die Erstellung der Angebote nimmt vor dem Hintergrund der äußerst vielschichtigen Aufgabenstellung noch Zeit in Anspruch. Zwei Anbieter haben bereits telefonisch die Abgabe eines Angebots signalisiert.

 

Nach Auffassung der Verwaltung sollte vor dem Hintergrund der anstehenden Organisationsuntersuchung auf eine Gebührenerhöhung zum Beginn des Kindergartenjahres 2017/2018 verzichtet werden. Die Erhöhung der Gebühren ist beim Vorliegen erster Erkenntnisse auch noch im Lauf des Kindergartenjahres möglich, soweit sich aus der Organisationsuntersuchung keine Möglichkeiten zur Reduzierung des Defizits durch organisatorische Maßnahmen generieren lassen.


Beschlussvorschlag:

1.    Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

2.    Die Gebühren in der Kindertagesstätte „Hand in Hand“ bleiben zum Beginn des Kindergartenjahres 2017/2018 unverändert.