Sachverhalt:
Die letzte Anpassung der Gebühren für die Mittagsbetreuung wurde in der
Gemeinderatssitzung am 05.04.2016 beschlossen. Die Gebühren wurden damals
aufgrund der gestiegenen Personalkosten um 6,54 % erhöht. In den Jahren 2009,
2011, 2012, 2015 und 2016 fanden jeweils Gebührenerhöhungen zum Beginn des
neuen Schuljahres statt.
Im Jahr 2017 ist aufgrund tarifrechtlicher Vorgaben mit einer
Personalkostensteigerung in Höhe von 2 % zu rechnen. Die Gebührenerhöhung um 2
% würde im Bereich der Mittagsbetreuung zu Mehreinnahmen in Höhe von ca.
1.908,-- Euro führen. Vor dem Hintergrund der mit der Gebührenerhöhung
erzielbaren geringfügigen Mehreinnahmen und einer evtl. geplanten
Umstrukturierung der Hausaufgabenbetreuung, hält die Verwaltung einen Verzicht
auf eine Gebührenerhöhung im Jahr 2017 für sinnvoll.
Beschlussvorschlag:
1. Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
2. Die Gebühren für die Mittagsbetreuung bleiben zum Beginn des Schuljahres 2017/2018 unverändert.