Beschluss: zur Kenntnis genommen

Sachverhalt:

Aufgrund der Ermächtigung in § 11 Abs. 2 Ziff. 4 der Geschäftsordnung des Gemeinderates wurden von der Verwaltung zwischenzeitlich folgende Baugesuche bearbeitet:

 

  • Neubau eines Einfamilienwohnhauses, Rapsdorf 8 (Genehmigungsverfahren)
  • Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage, Sterhof 10 (Genehmigungsverfahren)
  • Wintergartenanbau auf best. Balkon, Bergstraße 34 (Genehmigungsverfahren)