Sitzung: 02.05.2017 Gemeinderat
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Sachverhalt:
Aufgrund der Ermächtigung in § 11 Abs. 2 Ziff. 4 der Geschäftsordnung
des Gemeinderates wurden von der Verwaltung zwischenzeitlich folgende
Baugesuche bearbeitet:
- Neubau eines Einfamilienwohnhauses,
Rapsdorf 8 (Genehmigungsverfahren)
- Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit
Doppelgarage, Sterhof 10 (Genehmigungsverfahren)
- Wintergartenanbau auf best. Balkon,
Bergstraße 34 (Genehmigungsverfahren)