Beschluss: zur Kenntnis genommen

Sachverhalt:

a)    Allgemeine Informationen

  • Wie bereits in der Gemeinderatssitzung am 02.05.2017 durch den 1. Bgm. Nagel mitgeteilt, fand auf Initiative der Verwaltung eine Überprüfung der Beschilderung an der Jahnstraße/Einmündung Staatsstraße 2259 im Hinblick auf den straßenbegleitenden Radweg durch die Polizeiinspektion Höchstadt und das zuständige staatl. Bauamt Nürnberg statt. Mit Schreiben vom 18.05.2017 hat die Polizeiinspektion jetzt mitgeteilt, dass das staatliche Bauamt Nürnberg zur Verdeutlichung der verkehrsrechtlichen Situation jetzt das Zusatzzeichen 1000-32 (kreuzende Radfahrer) anordnen wird und die Straßenmeisterei Höchstadt das Verkehrsschild anbringen wird.
  • 1.Bgm. Nagel teilte mit, dass die Gemeindeverwaltung am 26.05.2017 eine E-Mail des Staatlichen Bauamtes Nürnberg erhalten hat, in der der zuständige Sachbearbeiter umfassende Ausführungen dazu gemacht hat, dass für die Anbringung von Kunstobjekten an der Schallschutzwand vor dem Baugebiet „Zeckern-Mitte“ an der St 2259 die erforderliche Ausnahmegenehmigung nach dem Bayerischen Straßen- und Wegegesetz nicht erteilt würde. Die E-Mail war an den Antragsteller, den Gemeinderat Lutz Bräutigam, gerichtet. Das Staatliche Bauamt hatte die zuständige Gemeindeverwaltung auf „cc“ genommen. Aus dem Mailverkehr war zu entnehmen, dass der Gemeinderat Lutz Bräutigam sich mit Mail vom 18.04.2017 an das staatliche Bauamt gewandt hat und nachgefragt hat, ob die von ihm und vom Jugendpfleger verfasste Idee, die Lärmschutzwand mit Bildwänden zu behängen seitens des Staatlichen Bauamtes erlaubt würde.

b)    Bekanntgabe von in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüssen

  • 1. Bgm. Nagel teilte mit, dass der Gemeinderat mit Beschluss vom 23.05.2017 das Institut für soziale und kulturelle Arbeit Nürnberg auf Grundlage des vorgestellten Angebots vom 11.05.2017 mit der Durchführung der Organisationsuntersuchung in der Kindertagesstätte „Hand in Hand“ beauftragt hat.