Beschluss: Beschluss:

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0

Sachverhalt:

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 07.02.2017 beschlossen, den Freispiegelkanal für die Umbindung des Objektes Am Zobelstein 1 so zu dimensionieren, dass die Schmutzfracht aus einem möglichen Baugebiet Zobelstein-Süd sowie der Drosselabfluss als auch der Abschlag aus dem RÜB 1 hydraulisch aufgenommen werden können.

 

Das IB Miller hat deshalb in einer beschränkten Ausschreibung nach VOB/A insgesamt 9 Bieter aufgefordert, ein Angebot abzugeben. Zum Submissionstermin wurden 7 Angebote vorgelegt. Dabei waren alle eingegangenen Angebote vollständig und konnten gewertet werden. Es lagen bei keinem Angebot Ausschlussgründe nach VOB/A § 16 (1) und (2) vor.

Nach formaler, rechnerischer und technischer Prüfung ergibt sich folgende Reihenfolge der Bieter:

 

Bieter:

Angebotssumme brutto:

 

1.

Fa. M. Winkler, Hausen

177.088,66 €

 

2.

Fa. Gumbrecht, Wachenroth

179.011,22 €

 

3.

Fa. Köhler, Lisberg

183.755,64 €

 

4.

Fa. Mühlherr-Bau, Sonneberg

203.753,80 €

incl. 2 % Nachlass

5.

Fa. J. Fösel, Memmelsdorf

242.824,26 €

 

6.

Fa. Günther-Bau, Stadtsteinach

262.046,93 €

 

7.

Fa. Ochs, Nürnberg

264.559,66 €

 

 

In der Kostenannahme des IB Miller anhand einer Studie vom 07.02.2017 sind für die ausgeschriebenen Leistungen 86.751 € brutto vorgesehen.

Es gilt allerdings zu berücksichtigen, dass hier der vollständige Abbruch und die anschließende Wiederherstellung des bestehenden Geh- und Radweges in zwei Bauabschnitten noch nicht bekannt waren. Weiterhin war zu diesem Zeitpunkt nicht bekannt, dass die Baumaßnahme in den Sommerferien durchgeführt werden muss. Dies gilt auch für die Erstellung einer provisorischen Parkplatzfläche für die Bediensteten des angrenzenden Seniorenheimes und eine aufwendigere Verkehrsführung der Passanten. Diese ist ebenfalls im Zuge der Planung mit dem LRA Erlangen-Höchstadt und der Polizei notwendig geworden. Ein vom IB Miller vor der Ausschreibung bepreistes Leistungsverzeichnis schließt mit einem Angebotspreis von rd. 136.000 € ab.

 

Im Rahmen der Auswertung der Angebote wurden in einem Preisspiegel alle Positionen des Angebotes der Fa. Manfred Winkler aus Hausen mit denen der anderen Bieter verglichen. Die Angebotspreise der Bieter sind aus Sicht des IB Miller unangemessen hoch. Unter Umständen hat die derzeit gute Auftragslage der Firmen zu höheren Einheitspreisen geführt. Das aktuelle Ausschreibungsergebnis ist insgesamt zu hoch.

Gemäß VOB/A § 16d, Ziffer 1, Abs.1 darf auf Angebote mit unangemessen hohen oder niedrigen Preisen der Zuschlag nicht erteilt werden. Wir schlagen deshalb vor, die Ausschreibung gemäß VOB/A § 17, Ziffer 1 aufzuheben.

Eine erneute beschränkte Ausschreibung verspricht zum jetzigen Zeitpunkt kein annehmbareres Ergebnis, so dass aus Sicht der Verwaltung und des IB Miller eine erneute Ausschreibung im Winter 2017/2018 durchgeführt werden sollte.


Beschlussvorschlag:

1.      Der Sachstandsbericht des IB Miller und der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

2.      Nach VOB/A § 17, Ziffer 1 wird die Ausschreibung aufgehoben, da auf Angebote mit unangemessen hohen Preisen der Zuschlag nicht erteilt werden darf (VOB/A § 16 d, Ziffer 1, Abs.1).

3.      Das IB Miller wird beauftragt, die Arbeiten im Winter 2017/2018 erneut auszuschreiben.

4.      Die Verwaltung wird beauftragt, die Bieter von der Aufhebung der Ausschreibung unter Angabe des o. g. Grundes und über die Absicht, ein neues Vergabeverfahren zu einem späteren Zeitpunkt einzuleiten, unverzüglich in Textform zu unterrichten.

5.      Entsprechende Haushaltsmittel in Höhe von 155.000 € einschl. Ing.-Honorar sind im HH-Jahr 2018 unter der HHSt. 1.7000.9505 einzustellen.