Beschluss: Beschluss:

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0

Sachverhalt:

Die Gemeinde Hemhofen als Kanalnetzbetreiber ist verpflichtet, die Betriebssicherheit und die Funktionsfähigkeit der Kanalisation sicher zu stellen. Dazu gehört auch die Gewährleistung eines ausreichenden Schutzes der Anlieger gegen Überflutungen aus der Kanalisation. Aufgrund der Verpflichtung zur Eigenüberwachung wurden in den vergangenen Jahren für das Entwässerungsnetz des Bereiches südlich der Bergstraße TV-Inspektionen durchgeführt. Aufgrund des dabei festgestellten Schadensbildes wurden in den vergangenen 3 Jahren umfangreiche Kanalsanierungsmaßnahmen u. a. mit der hydraulischen Ertüchtigung der Kanäle in der Weiherstraße durchgeführt.

 

Nun steht mit der Erkundung des Einzugsgebietes nördlich der Bergstraße (OT Zeckern) der finale Abschnitt an.

Als erster Schritt zur Behebung des Sanierungsbedarfes muss ein Sanierungskonzept erstellt werden, in dem für jedes Bauteil das wirtschaftlich und technisch am besten geeignete Sanierungsverfahren bestimmt wird. Zur Erstellung eines ganzheitlichen und damit wirtschaftlichen Sanierungskonzeptes müssen aber aktuelle Aussagen über den hydraulischen Sanierungsbedarf in den bestehenden Abwasserkanälen vorliegen. Nur so kann sichergestellt werden, dass nicht Abwasserkanäle unter Beibehaltung der vorhandenen Profilgrößen unterirdisch saniert werden, obwohl sie eigentlich hydraulisch überlastet sind und durch neue Kanäle mit größeren Profilen (wie in der Weiherstraße) ersetzt werden müssten.

Für die Abwasserkanäle im Ortsteil Zeckern liegt keine hydraulische Überrechnung des Kanalbestandes vor. Dies sollte im Hinblick auch auf die Erschließung von weiteren Baugebieten (wie bsp. Z 7 – Zeckern-West) umgehend erfolgen.

Mit dieser Überprüfung erhalten wir nicht zuletzt auch relevante haftungsrechtliche Aussagen, inwieweit die Kanalisation die heute gültigen Anforderungen an die hydraulische Leistungsfähigkeit erfüllt und damit ein ausreichender Schutz der Anlieger gegen Überflutung gewährleistet ist.

 

Das Ing.-Büro Miller wurde deshalb gebeten, ein Honorarangebot auf Grundlage der HOAI 2013 getrennt nach Lastfall-Ist-Zustand und Lastfall-Prognose-Zustand zu erstellen. Dieses Honorarangebot schließt mit einer Summe von 32.799,38 € einschl. Mwst. und Baunebenkosten bei einer Gesamtlänge von rd. 12,5 km Kanalhaltungen ab.

 

Im Zuge dieses Projektes wird es auch erforderlich, zusätzliche Leistungen für die Ermittlung des hydraulischen Sanierungsbedarfes zu beauftragen. Wie bereits bei den Untersuchungen im Bereich südlich der Bergstraße gehandhabt, muss eine Stereobild- und Laserscanbefahrung einschl. der Auswertung aller Bruchkanten durchgeführt werden, um so exakt eine 2D-Simulation der Oberflächenabflussvorgänge (Überflutungsszenarium) zu simulieren. Das Forschungsbüro Eagle Eye aus Berlin, das diese Arbeit in Zusammenarbeit mit dem IB Miller seit Jahren durchführt, hat uns deshalb ein Angebot für diese Arbeiten vorgelegt. Es schließt mit einer Angebotssumme von rd. 12.000 € einschl. Mwst. ab.


Beschlussvorschlag:

1.      Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

2.      Das Ing.-Büro Miller, Nürnberg wird auf Grundlage des Honorarangebotes vom 22.06.2017 mit der Erstellung einer hydrodynamischen Kanalnetzberechnung für den Ortsteil Zeckern mit einer Summe von 32.799,38 € einschl. Mwst. und Baunebenkosten beauftragt.

3.      Das Forschungsbüro Eagle Eye aus Berlin wird auf Grundlage des Honorarangebotes vom 29.06.2017 mit der Erstellung einer Stereobild- und Laserscanbefahrung einschl. der Auswertung aller Bruchkanten (Pos. 1-6) für den Ortsteil Zeckern mit einer Summe von rd. 12.000 € einschl. Mwst. beauftragt.

4.      Entsprechende Haushaltsmittel in Höhe von 45.000 € sind im Jahr 2018 einzuplanen und zur Verfügung zu stellen.