Sachverhalt:
Wie
dem Gemeinderat bekannt sein dürfte, betreibt die Gemeinde Hemhofen seit mehreren
Jahren ein digitales Abwasserkataster. Neben den Daten der Kanalnetzgeometrie
sollen hier auch Daten des baulichen Zustandes der Abwasserkanäle und
-leitungen erfasst und hinterlegt werden. Dies funktioniert natürlich nur dann,
wenn die Daten der optischen Untersuchungen und Bewertungen des Zustandes auch wiederkehrend
wiederholt und somit gepflegt werden.
Wie
bereits erwähnt, besteht dieses digitale Abwasserkataster für alle Kanäle,
Haus- und Sinkkastenanschlüsse für das Einzugsgebiet südlich der Bergstraße.
Für
das Einzugsgebiet der Kläranlage Zeckern (nördlich der Bergstraße)
stehen nur unzureichende und fehlerhafte aus Bestandsplänen übernommene Daten
aus dem Jahre 2006 und früher zur Verfügung. Im Rahmen der Selbstüberwachung
soll deshalb eine eingehende Sichtprüfung als optische TV-Inspektion mittels
Kamerabefahrung an den Abwasserkanälen, den Grundstücksanschlüssen und
Straßenentwässerungsleitungen nördlich der Bergstraße durchgeführt werden.
Vorbehaltlich der Entscheidung des Gemeinderates sollen diese Arbeiten mit
einer beschränkten Ausschreibung in den Wintermonaten 2017/2018 beauftragt
werden. Hierfür schätzt das IB Miller einen Kostenaufwand von rd. 180.000 €
brutto.
Für die dann anstehende Begutachtung der
TV-Untersuchung (14 km Abwasserkanäle, 430 Schächte, 1.000
Grundstücksanschlüsse und 300 Straßenentwässerungsleitungen) und der
Ausarbeitung eines Sanierungskonzeptes hat das Ing. Büro Miller ein
Honorarangebot von rd. 84.000 € unterbreitet.
Beschlussvorschlag:
1. Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
2. Das Ing.-Büro Miller, Nürnberg wird auf Grundlage des Honorarangebotes vom 22.06.2017 mit der Ermittlung des baulichen Sanierungsbedarfs der Kanalisation für den OT Zeckern mit einer Auftragssumme von rd. 84.000 € brutto beauftragt.
3. Das IB Miller wird des Weiteren beauftragt, in den Wintermonaten 2017/2018 eine beschränkte Ausschreibung nach VOB für die TV-Inspektion des OT Zeckern durchzuführen.
4. Entsprechende Haushaltsmittel in Höhe von insgesamt 265.000 € sind im Jahr 2018 einzuplanen und zur Verfügung zu stellen.