Sachverhalt:
Der Planungsverband Region Nürnberg hat in der Planungsaussitzung vom
22.05.2017 die Einleitung eines Beteiligungsverfahrens (vgl. Art. 16 BayLplG)
zur 20. Änderung des Regionalplans beschlossen.
Diese umfasst folgende Punkte:
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Redaktionelle
Anpassung des Regionalplans der Region Nürnberg (7) an das
Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP) 2013
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Streichung
von (Teil-)kapiteln des Regionalplans, die keine inhaltliche Grundlage mehr im
LEP besitzen
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Änderung
Teilkapitel Landschaftliche Vorbehaltsgebiete (bisher: B I 1.3.1, künftig:
7.1.3.1)
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Änderung
Teilkapitel Regionale Grünzüge (bisher: B I 2.1, künftig: 7.1.3.2)
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Neuaufnahme
Teilkapitel Trenngrün (künftig: 7.1.3.3)
Mit der redaktionellen Anpassung des Regionalplans wird die Gliederung
des Regionalplans in einem ersten Schritt und als Grundlage für künftige
inhaltliche Fortschreibungen an die Gliederung des LEP 2013 angepasst. Hiermit
ist keine inhaltliche Änderung der Ziele und Grundsätze verbunden. Inhaltlich
bleiben die Bereiche unverändert. Weiter werden (Teil-)kapitel des
Regionalplans der Region Nürnberg (7), die keine inhaltliche Grundlage mehr im
Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP) 2013 besitzen gestrichen.
Die inhaltlichen Änderungen einzelner Teilkapitel betreffen keine Belange
der Gemeinde Hemhofen. Zudem hat die Gemeinde Hemhofen im Rahmen der einzelnen
Fortschreibungen des Landesentwicklungsprogrammes Stellungnahmen abgegeben.
Beschlussvorschlag:
1. Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
2. Die Gemeinde Hemhofen sieht von einer Stellungnahme zur 20. Änderung des Regionalplans Region Nürnberg (7) ab.