Sachverhalt:
Nachdem der Gemeinderat bereits grundsätzlich der Errichtung einer
Freiflächen-Photovoltaikanlage zugestimmt hat und im vorhergehenden
Tagesordnungspunkt auch dem Durchführungsvertrag zugestimmt wurde, sind nunmehr
noch die entsprechenden verfahrensrechtlichen Beschlüsse zur Einleitung der
erforderlichen Bauleitplanverfahren zu fassen.
Beschlussvorschlag:
1. Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
2. Für den Bereich der Grundstücke Fl. Nr. 639 und 643 der Gmkg. Hemhofen wird zur geplanten Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage die Änderung des Flächennutzungsplanes nach § 5 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.
3. Für den Bereich der Grundstücke Fl. Nr. 639 und 643 der Gmkg. Hemhofen wird zur geplanten Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage die Aufstellung eines Bebauungsplanes nach § 9 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.
4. Aufgrund der Erstellung des Bebauungsplanes als Vorhaben- und Erschließungsplan wird auf Wunsch des Vorhabensträgers mit der Erstellung beider Pläne das Planungsbüro Gebhardt, Egloffstein beauftragt.