Sachverhalt:
Im Jahr 2005 wurde zwischen den Gemeinden Hemhofen und Röttenbach für
den Besuch der Hauptschule Röttenbach durch Schüler aus Hemhofen vereinbart,
dass als finanzieller Beitrag 80 v. H. des im Bayer. Schulfinanzierungsgesetz
(BaySchFG) festgesetzten Gastschulbeitrages (derzeit 1.200 €/Schüler) gezahlt
wird. Nachdem dieser Gastschulbeitrag nur die Kosten des Verwaltungshaushaltes
beinhaltet und Investitionen des Vermögenshaushaltes unberücksichtigt bleiben
wurde bei der Gründung des Mittelschulverbundes Höchstadt/Aisch, Adelsdorf,
Lonnerstadt-Weisachgrund, Mühlhausen, Röttenbach und Uehlfeld zwischen den
beteiligten Schulträgern vereinbart, auch einen Pauschalbetrag von 480 € für
diese Investitionskosten als finanziellen Beitrag der jeweiligen
Wohnsitzgemeinde festzulegen. Die Höhe dieses Pauschalbeitrages soll nach 2
Jahren überprüft und evtl. angepasst werden.
Die Gemeinde Röttenbach als Mitglied dieses Mittelschulverbundes ist
daher der Auffassung, dass neben der Erhebung des vollen Gastschulbeitrages
unter Verzicht auf den bisherigen 20-%igen Abschlag auch diese Regelungen
bezüglich des Investitionszuschlages im Innenverhältnis zwischen den beiden
Gemeinden übernommen werden sollte. Die Gemeinde Röttenbach hat dabei unter
Offenlegung der entsprechenden Haushalts- und Kassenzahlen nachgewiesen, dass
im Schnitt der Jahre 2005 – 2010 die Kosten pro Schüler im Verwaltungshaushalt
bei 1.231 € und im Vermögenshaushalt bei 540 € liegen.
Die Gemeinde Röttenbach schlägt daher vor, zur verwaltungstechnischen
Vereinfachung in den bestehenden öffentlich-rechtlichen Vertrag einen Verwies
auf den abgeschlossenen Kooperationsvertrag zum Mittelschulverbund einzubauen
und damit die dortigen Regelungen zur Finanzierung entsprechend im
Innenverhältnis zu übernehmen. Die Neuregelung soll dabei ab dem Schuljahr
2010/11 gelten. Auf den in der Anlage beiliegenden Vertragsentwurf wird hierzu
verwiesen.
Beschlussvorschlag:
1. Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
2. Der von der Gemeinde Röttenbach vorgeschlagenen Vertragsänderung mit Wirkung ab dem Schuljahr 2010/11 wird zugestimmt.