Beschluss: Beschluss:

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0

Sachverhalt:

Im Jahr 2005 wurde zwischen den Gemeinden Hemhofen und Röttenbach für den Besuch der Hauptschule Röttenbach durch Schüler aus Hemhofen vereinbart, dass als finanzieller Beitrag 80 v. H. des im Bayer. Schulfinanzierungsgesetz (BaySchFG) festgesetzten Gastschulbeitrages (derzeit 1.200 €/Schüler) gezahlt wird. Nachdem dieser Gastschulbeitrag nur die Kosten des Verwaltungshaushaltes beinhaltet und Investitionen des Vermögenshaushaltes unberücksichtigt bleiben wurde bei der Gründung des Mittelschulverbundes Höchstadt/Aisch, Adelsdorf, Lonnerstadt-Weisachgrund, Mühlhausen, Röttenbach und Uehlfeld zwischen den beteiligten Schulträgern vereinbart, auch einen Pauschalbetrag von 480 € für diese Investitionskosten als finanziellen Beitrag der jeweiligen Wohnsitzgemeinde festzulegen. Die Höhe dieses Pauschalbeitrages soll nach 2 Jahren überprüft und evtl. angepasst werden.

Die Gemeinde Röttenbach als Mitglied dieses Mittelschulverbundes ist daher der Auffassung, dass neben der Erhebung des vollen Gastschulbeitrages unter Verzicht auf den bisherigen 20-%igen Abschlag auch diese Regelungen bezüglich des Investitionszuschlages im Innenverhältnis zwischen den beiden Gemeinden übernommen werden sollte. Die Gemeinde Röttenbach hat dabei unter Offenlegung der entsprechenden Haushalts- und Kassenzahlen nachgewiesen, dass im Schnitt der Jahre 2005 – 2010 die Kosten pro Schüler im Verwaltungshaushalt bei 1.231 € und im Vermögenshaushalt bei 540 € liegen.

Die Gemeinde Röttenbach schlägt daher vor, zur verwaltungstechnischen Vereinfachung in den bestehenden öffentlich-rechtlichen Vertrag einen Verwies auf den abgeschlossenen Kooperationsvertrag zum Mittelschulverbund einzubauen und damit die dortigen Regelungen zur Finanzierung entsprechend im Innenverhältnis zu übernehmen. Die Neuregelung soll dabei ab dem Schuljahr 2010/11 gelten. Auf den in der Anlage beiliegenden Vertragsentwurf wird hierzu verwiesen.


Beschlussvorschlag:

1.      Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

2.      Der von der Gemeinde Röttenbach vorgeschlagenen Vertragsänderung mit Wirkung ab dem Schuljahr 2010/11 wird zugestimmt.