Beschluss: Beschluss:

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0

Sachverhalt:

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 07.03.2017 beschlossen, ein neues Baugebiet zwischen der Gärtnerei Großkopf und der Kaspar-Lang-Straße zu verwirklichen. Seit geraumer Zeit läuft für dieses neue Baugebiet Z7 – Zeckern-West auch das Bauleitplanverfahren, das in der ersten Jahreshälfte 2018 abgeschlossen werden soll. Es wird nun im nächsten Schritt beabsichtigt, die erschließungstechnischen Maßnahmen der Abwasserbeseitigung, zu planen und im nächsten Jahr auch zu verwirklichen.

 

Speziell für den Bereich Entwässerung sollte aus Sicht der Verwaltung weiter mit dem Ing.-Büro Miller zusammengearbeitet werden, da Vorkenntnisse des gesamten Abwassernetzes, insbesondere was die hydraulischen Verhältnisse betreffen, vorhanden sind. Für diese Honorarleistungen liegt der Verwaltung ein Angebot des IB Miller vom 07.06.2017 über 31.853,50 € brutto für alle Leistungsphasen vor.

 

Aus Sicht der Verwaltung sollten zunächst nur die Planungsleistungen für den Bereich der Entwässerung vergeben werden, bis das Bebauungsplanverfahren abgeschlossen und somit der Bebauungsplan “Z7 Zeckern-West“ rechtskräftig ist.


Beschlussvorschlag:

1.      Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

2.      Das Ing.-Büro Miller, Nürnberg wird auf Grundlage des Honorarangebotes vom 07.06.2017 mit den Planungs- und Ausführungsleistungen zur abwassertechnischen Erschließung des Baugebietes Z7 - Zeckern-West mit einer Auftragssumme von brutto 31.853,50 € beauftragt.

3.      Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung. Zunächst werden nur die Lph. 1 – 4 vergeben.
1. Bgm. Nagel wird zudem ermächtigt, die weiteren Lph. 5 - 9 je nach Bedarf zu beauftragen.

4.      Alle Verträge sind entsprechend der Vorgaben des Handbuches für Ingenieureverträge und Vergaben nach VOB im kommunalen Bereich (HIV-KOM) zu erstellen.

5.      Entsprechende Haushaltsmittel wurden im Etatentwurf 2018 bereits beantragt.