GR Verstynen fragte nach, ob der ca. 2 m hohe Zaun um das Anwesen Apostelstraße 17 b baurechtlich genehmigt ist. 1. Bgm. Nagel teilte mit, dass der Verwaltung hierzu kein Antrag und auch keine Genehmigung bekannt ist.

 

3.Bgm. Hamm wies darauf hin, dass aus der Dachrinne und dem Regenablaufrohr des Anwesens Hauptstraße 1 Wasser auf den öffentlichen Gehweg läuft. Dies führt gerade bei kalter Witterung zu einer erheblichen Unfallgefahr. 1. Bgm. Nagel sicherte zu, dass die Eigentümer des Grundstücks durch das Bauamt unverzüglich angeschrieben werden und auf ihre Verkehrssicherungs- und Haftungspflichten hingewiesen werden und zur Abhilfe aufgefordert werden.