Sitzung: 05.12.2017 Gemeinderat
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Sachverhalt:
Aufgrund der Ermächtigung in § 11 Abs. 2 Ziff. 4 der Geschäftsordnung
des Gemeinderates wurden von der Verwaltung zwischenzeitlich folgende
Baugesuche bearbeitet:
·
Änderungsantrag
zum genehmigten Verfahren „Abbruch des bestehenden Wohnhauses und Wiederaufbau
eines neuen Wohnhaues“, Kaulberg 6, Fl.Nr. 79/1, Gmkg. Hemhofen
(Genehmigungsfreistellungsverfahren)
·
Nutzungsänderung
Spitzbodenumnutzung zum Wohngeschoss, Am Schwegelweiher 2, Fl.Nr. 471/49, Gmkg.
Hemhofen (Genehmigungsfreistellungsverfahren)
·
Umbau
eines Einfamilienhauses zu einem Zweifamilienhaus sowie Errichtung eines
Carports und eines Freisitzes, Ringstraße 16, Fl.Nr. 494/48, Gmkg. Hemhofen
(Genehmigungsverfahren)