Beschluss: zur Kenntnis genommen

Sachverhalt:

Aufgrund der Ermächtigung in § 11 Abs. 2 Ziff. 4 der Geschäftsordnung des Gemeinderates wurden von der Verwaltung zwischenzeitlich folgende Baugesuche bearbeitet:

 

·         Änderungsantrag zum genehmigten Verfahren „Abbruch des bestehenden Wohnhauses und Wiederaufbau eines neuen Wohnhaues“, Kaulberg 6, Fl.Nr. 79/1, Gmkg. Hemhofen (Genehmigungsfreistellungsverfahren)

·         Nutzungsänderung Spitzbodenumnutzung zum Wohngeschoss, Am Schwegelweiher 2, Fl.Nr. 471/49, Gmkg. Hemhofen (Genehmigungsfreistellungsverfahren)

·         Umbau eines Einfamilienhauses zu einem Zweifamilienhaus sowie Errichtung eines Carports und eines Freisitzes, Ringstraße 16, Fl.Nr. 494/48, Gmkg. Hemhofen (Genehmigungsverfahren)