Beschluss: Beschluss:

Abstimmung: Ja: 1, Nein: 15

Sachverhalt:

Auf den beiliegenden Antrag Bündnis 90 Die Grünen – Grüne Gemeinderäte in Hemhofen wird verwiesen.

 

Mit E-Mail des Planungsverbandes Region Nürnberg (7) vom 16.11.2017 wurde die Gemeinde Hemhofen um Stellungnahme zur Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms Bayern bis spätestens 15.12.2017 gebeten. Das Anhörungsschreiben liegt als Anlage bei. Aus Gründen der Verwaltungsökonomie und zur Vermeidung von Redundanzen wurde darauf verzichtet, zu dieser Anhörung einen gesonderten Tagesordnungspunkt aufzunehmen, da der o.g. Antrag die Behandlung des gesamten Themenkomplexes beinhaltet.


Beschlussvorschlag:

1.    Der Antrag Bündnis 90 Die Grünen -  Grüne Gemeinderäte in Hemhofen mit Schreiben vom 24.11.2017 und die Sachverhaltsergänzung der Verwaltung werden zur Kenntnis genommen.

2.    Nach Beratung im Gemeinderat wird sich darauf verständigt zu den Einzelanträgen folgende Beschlüsse zu fassen und aus der vorformulierten Stellungnahme an das Staatsministerium die dazugehörigen Passagen zu verwenden:

 

Die geplante Lockerung des Anbindegebots ist abzulehnen. Die vom Landtag beschlossenen Maßnahmen zur Entschärfung der Lockerung sind nicht geeignet, Flächenfraß und Zersiedelung zu vermeiden.

 

                  Beschluss:                   Ja 3     Nein 13

 

Damit zusammenhängend soll das Instrument des Zielabweichungsverfahrens nicht weiter aufgeweicht werden.

 

                  Beschluss:                   Ja 15   Nein 1

 

Das Zentrale-Orte-System soll so weiterentwickelt werden, dass es seiner ursprünglichen Steuerungsfunktion wieder gerecht wird. Eine wahllose Aufstufung, wie sie jetzt vorgesehen ist, ist abzulehnen.

 

                  Beschluss:                   Ja 15   Nein 1

 

Die zulässige Verkaufsfläche von derzeit 1.200 qm in allen Gemeinden unabhängig ihrer zentralörtlichen Funktion wird auf 800 qm reduziert. Eine Agglomeration von bereits zwei Betrieben gilt als Einzelhandelsgroßprojekt.