Sitzung: 16.01.2018 Gemeinderat
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Sachverhalt:
a)
Allgemeine
Informationen
- 1.Bgm. Nagel teilte mit, dass das
Landratsamt Erlangen-Höchstadt den Mietvertrag für die Wohnungen Nr. 1 und
2 in der Jahnstraße 3 fristgerecht zum 31.03.2018 gekündigt hat. Die
Gemeinde Hemhofen ist künftig als Sicherheitsbehörde für die Vermeidung
von Obdachlosigkeit für die Bewohner zuständig.
- 1.Bgm. Nagel teilte mit, dass die Firma
Hofmann für das Jahr 2018 mit der Durchführung der
Straßenreinigungsarbeiten beauftragt wurde. Dabei sollen 8 bis 10
Reinigungen über das Jahr verteilt stattfinden.
- 1.Bgm. Nagel teilte mit, dass der auf
dem Grundstück der Kindertagesstätte Hemhofen befindliche Silber-Ahorn
zwischenzeitlich auf seine Standsicherheit untersucht worden ist. Das Gutachten
des Baumsachverständigen kommt zu dem Ergebnis, dass der Baum standsicher
ist, jedoch derzeit keine Bruchsicherheit besteht. Diese kann jedoch durch
eine Kroneneinkürzung um 1,5 bis 2 m wieder hergestellt werden. Die
Zukunftschancen des Baumes werden bei Durchführung dieser und weiterer
Pflege- und Unterhaltungsmaßnahmen auf max. 10 – 15 Jahre eingeschätzt.
- 1.Bgm. Nagel teilte mit, dass der
Essensanbieter für die gemeindliche Kindertagesstätte und die
Mittagsbetreuung den Essenspreis aufgrund gestiegener Kosten von 2,50 Euro
auf 2,70 Euro erhöht hat. Dies hat dazu geführt, dass die Gemeinde die
Essenspreise zum 01.01.2018 von bisher 2,80 Euro (2,50 Euro für den
Essensanbieter und 0,30 Euro Verwaltungskostenpauschale Gemeinde) auf 3,--
Euro (2,70 Euro für den Essensanbieter und 0,30 Euro
Verwaltungskostenpauschale Gemeinde) erhöht hat. Die betroffenen Eltern
wurden bereits schriftlich über diesen Sachverhalt in Kenntnis gesetzt.
b)
Bekanntgabe
von in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüssen
- In der Sitzung des Gemeinderats am
05.12.2017 wurde der Beschluss gefasst, den Dienstleistungsvertrag mit der
Fa. V.W.S. Abwassertechnik zur teilweisen Übernahme von
Bereitschaftsdiensten in der Kläranlage Zeckern zum 31.12.2017 zu
kündigen. Aufgrund der erfolgreichen Neueinstellung einer Fachkraft in der
Kläranlage kann der Bereitschaftsdienst jetzt wieder durch eigenes
Personal geleistet werden.