Sachverhalt:
Die Straßenunterhaltsarbeiten wurden
letztmalig im Jahre 2015 beschränkt nach VOB/A ausgeschrieben. Die Fa.
Gumbrecht aus Wachenroth war für die Jahre 2016 und 2017 mit diesen Arbeiten
beauftragt.
Nachdem der o. g. Vertrag zum Jahresende 2017
ausgelaufen war, war eine Neuausschreibung unumgänglich und so wurden im Rahmen einer
beschränkten Ausschreibung nach VOB/A insgesamt 11 leistungsfähige Firmen zu
der Ausschreibung eingeladen. Zum Submissionstermin wurden der Gemeinde
Hemhofen insgesamt 9 Angebote zur Öffnung vorgelegt. Nach rechnerischer
Auswertung stellt sich dabei folgendes Bild dar:
Bieter: |
Angebotssumme
brutto: |
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1. |
Fa. Lösel, Wimmelbach |
51.418,71 € |
abzgl. 2 % Skonto |
2. |
xxx, xxx |
xx.xxx,xx € |
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3. |
xxx, xxx |
xx.xxx,xx € |
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4. |
xxx, xxx |
xx.xxx,xx € |
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5. |
xxx, xxx |
xx.xxx,xx € |
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6. |
xxx, xxx |
xx.xxx,xx € |
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7. |
xxx, xxx |
xx.xxx,xx € |
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8. |
xxx, xxx |
xx.xxx,xx € |
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9. |
xxx, xxx |
111.235,25 € |
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Die Fa. Lösel aus Wimmelbach hat demnach das
wirtschaftlich annehmbarste Angebot vorgelegt. Die Höhe des Angebotes der Fa.
Lösel liegt im Bereich der geschätzten Kosten. Das teuerste Angebot liegt um
rd. 115 % über dem niedrigsten Angebot. Auf Anfrage bei der Fa. Lösel wurde
zudem mitgeteilt, dass das vorliegende Angebot keinem Bieterirrtum unterliegt
und die Angebotssumme auskömmlich kalkuliert ist.
Der Auftrag wird zunächst für ein Jahr bis
zum 31.12.2018 vergeben, verlängert sich aber um ein weiteres Jahr, wenn dieser nicht von einem der beiden Vertragspartner
unter Einhaltung einer dreimonatigen Frist zum Ende eines Kalenderjahres
gekündigt wird. Der Vertrag endet aber spätestens am 31.12.2019, ohne dass es
einer ausdrücklichen Kündigung bedarf.
Beschlussvorschlag:
1. Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
2. Der Auftrag für die Straßenunterhaltsarbeiten 2018 wird an die Fa. Lösel aus Wimmelbach für eine Angebotssumme von brutto 51.418,71 € abzgl. 2 % Skonto vergeben.