Beschluss: Beschluss:

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0

Sachverhalt:

Nach den Richtlinien der Gemeinde Hemhofen zur Förderung der örtlichen Vereine, Gruppen und Organisationen werden einmalige Investitionsmaßnahmen für Neu-, Um- und Erweiterungsbauten sowie für erforderliche Reparaturen an den Gebäuden zur Erhaltung der Bausubstanz anteilig gefördert. Dabei werden die ersten 75.000,00 Euro der Bausumme mit 10 % gefördert. Die zuschussfähigen Kosten sind dabei in den Förderrichtlinien genau bestimmt.

 

Die Spielvereinigung Zeckern e. V. hat mit Schreiben vom 12. Januar 2018 einen Antrag auf Bezuschussung der Sanierungsmaßnahme der Nasszellen in den Umkleiden im Jahr 2018 gestellt. Nach der derzeit vorliegenden Kostenschätzung belaufen sich die Ausgaben auf ca. 14.000,00 Euro. Wie viel hierbei durch Eigenleistung eingespart werden kann, ist derzeit noch nicht absehbar. Eigenleistungen sind allerdings, gemäß oben genannter Richtlinie, nicht zuschussfähig.


Beschlussvorschlag:

1.    Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

2.    Für die geplante Sanierungsmaßnahme der Nasszellen in den Umkleiden der SpVgg Zeckern im Jahr 2018 wird eine Zuwendung nach den Förderrichtlinien der Gemeinde Hemhofen gewährt.

3.    Im Haushalt 2018 werden unter der Haushaltsstelle 1.5500.9880 die voraussichtlichen Fördermittel in Höhe von 1.400 Euro eingeplant.


Abstimmungsvermerke:

GR Konrad Großkopf war wegen persönlicher Beteiligung von Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.