Sachverhalt:
Nach den Richtlinien der Gemeinde Hemhofen zur Förderung der örtlichen
Vereine, Gruppen und Organisationen werden einmalige Investitionsmaßnahmen für
Neu-, Um- und Erweiterungsbauten sowie für erforderliche Reparaturen an den
Gebäuden zur Erhaltung der Bausubstanz anteilig gefördert. Dabei werden die
ersten 75.000,00 Euro der Bausumme mit 10 % gefördert. Die zuschussfähigen
Kosten sind dabei in den Förderrichtlinien genau bestimmt.
Die Spielvereinigung Zeckern e. V. hat mit Schreiben vom 12. Januar
2018 einen Antrag auf Bezuschussung der Sanierungsmaßnahme der Nasszellen in
den Umkleiden im Jahr 2018 gestellt. Nach der derzeit vorliegenden
Kostenschätzung belaufen sich die Ausgaben auf ca. 14.000,00 Euro. Wie viel
hierbei durch Eigenleistung eingespart werden kann, ist derzeit noch nicht
absehbar. Eigenleistungen sind allerdings, gemäß oben genannter Richtlinie,
nicht zuschussfähig.
Beschlussvorschlag:
1. Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
2. Für die geplante Sanierungsmaßnahme der Nasszellen in den Umkleiden der SpVgg Zeckern im Jahr 2018 wird eine Zuwendung nach den Förderrichtlinien der Gemeinde Hemhofen gewährt.
3. Im Haushalt 2018 werden unter der Haushaltsstelle 1.5500.9880 die voraussichtlichen Fördermittel in Höhe von 1.400 Euro eingeplant.
Abstimmungsvermerke:
GR Konrad Großkopf war wegen persönlicher Beteiligung von Beratung und
Abstimmung ausgeschlossen.