Beschluss: Beschluss:

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 1

Sachverhalt:

Der Antragsteller beabsichtigt auf den Teilflächen der Grundstücke Fl.Nrn. 358/1 und 358/5, am Heppstädter Weg, ein Einfamilienhaus mit Fertigteilgarage – Haus 2 - in einem Mischgebiet zu errichten (Haus 1 ist bereits genehmigt). Es handelt sich um ein zweigeschossiges Hauptgebäude mit einem versetzten Pultdach und einer Fertigteilgarage mit Flachdach. Die Zufahrt erfolgt vom Heppstädter Weg über eine private Gemeinschaftsfläche. Die Grundstücksbesitzer haben sich darüber hinaus gegenüber der Gemeinde verpflichtet alle im Zusammenhang mit der geänderten Bebauung entstehenden Erschließungskosten zu übernehmen.

Die Prüfung des Bauantrages hat ergeben, dass er in folgenden Punkten von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 3 abweicht:

 

v      WA anstatt MI

v      2 Vollgeschosse anstatt 1 Vollgeschoss

v      Garage: FD mit 0° anstatt SD mit 30° bis 45°


Beschlussvorschlag:

Zu dem Bauantrag wird das Einvernehmen mit den erforderlichen Befreiungen erteilt.