Sitzung: 27.07.2010 Bau- Verkehrs- und Umweltausschuss
Beschluss: Beschluss:
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 1
Sachverhalt:
Der Antragsteller beabsichtigt auf den Teilflächen der Grundstücke
Fl.Nrn. 358/1 und 358/5, am Heppstädter Weg, ein Einfamilienhaus mit
Fertigteilgarage – Haus 2 - in einem Mischgebiet zu errichten (Haus 1 ist
bereits genehmigt). Es handelt sich um ein zweigeschossiges Hauptgebäude mit
einem versetzten Pultdach und einer Fertigteilgarage mit Flachdach. Die Zufahrt
erfolgt vom Heppstädter Weg über eine private Gemeinschaftsfläche. Die
Grundstücksbesitzer haben sich darüber hinaus gegenüber der Gemeinde
verpflichtet alle im Zusammenhang mit der geänderten Bebauung entstehenden
Erschließungskosten zu übernehmen.
Die Prüfung des Bauantrages hat ergeben, dass er in folgenden Punkten
von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 3 abweicht:
v WA anstatt MI
v 2 Vollgeschosse anstatt 1 Vollgeschoss
v Garage: FD mit 0° anstatt SD mit 30° bis 45°
Beschlussvorschlag:
Zu dem Bauantrag wird das Einvernehmen mit den erforderlichen Befreiungen erteilt.