Beschluss: Beschluss:

Abstimmung: Ja: 20, Nein: 0

Sachverhalt:

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 07.09.1993 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 1 „Leithe-Süd“ zu ändern. Gegenstand des 1. Änderungsverfahrens sollte neben gestalterischen Elementen wie Erhöhung der zul. Dachneigung, Errichtung von Dachaufbauten, Errichtung von Satteldächern auch eine Erhöhung der Anzahl der zulässigen Wohneinheiten und die Erweiterung des Geltungsbereichs um eine Teilfläche aus Fl.Nr. 494/98 und Fl.Nr. 494/221 zur Ermöglichung einer Bebauung auf dem neuen Grundstück Fl.Nr. 494/221 sein. Auf dem Grundstück wurde in der 1. Änderung zum Bebauungsplan Nr. 5 „Leithe-Süd“ ein Wohnhaus in U+I+D-Bauweise mit Garage festgesetzt. Das gesamte Verfahren zum Erlass des Bebauungsplanes wurde in der Folgezeit durchgeführt. In der Sitzung des Gemeinderats am 19.04.1994 fand der Satzungsbeschluss zu dem Bauleitplanverfahren statt. Mit Schreiben vom 30.06.1994 wurde dem Landratsamt die Änderung des Bebauungsplanes angezeigt. Aufgrund der vorliegenden Unterlagen muss davon ausgegangen werden, dass der Bebauungsplan bis zum heutigen Tage nicht ausgefertigt und nicht bekannt gemacht wurde. Der Bebauungsplan zur 1. Änderung B-Plan Nr. 5 „Leithe-Süd“ hat damit bis zum heutigen Tag niemals Rechtskraft erlangt.

 

Im Rahmen umfassender Bemühungen beim Bayerischen Gemeindetag, der Planungsbehörde beim Landratsamt Erlangen-Höchstadt und bei einem zuständigen Mitarbeiter der Obersten Baubehörde wurde nach Möglichkeiten gesucht, den Bebauungsplan aus dem Jahr 1993 durch Ausfertigung und Bekanntmachung noch zur Rechtskraft zu bringen. Diese Möglichkeit wurde durch alle genannten Fachstellen aufgrund der zahlreichen zwischenzeitlichen BauGB-Novellen ausgeschlossen. Das Verfahren zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 „Leithe-Süd“ kann daher nicht mehr erfolgreich zum Abschluss gebracht werden und ist einzustellen.


Beschlussvorschlag:

1.    Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

2.    Das Bauleitplanverfahren zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 „Leithe-Süd“ mit Aufstellungsbeschluss vom 07.09.1993 wird eingestellt.

3.    Der Beschluss über die Einstellung des Bauleitplanverfahrens ist ortsüblich bekannt zu machen.