Sachverhalt:
Mit Gemeinderatsbeschluss vom 06.12.2016 wurde der Planungsauftrag für
die LPH 5 – 9 (Ausführungsplanung, Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe,
Objektüberwachung und Objektbetreuung) an das Büro Arch. Planköpfe, Nürnberg,
zu den Bedingungen eines Honorarangebots vom 21.05.2015 vergeben.
Zwischenzeitlich hat sich im Rahmen der Konkretisierung der Planung und
im Rahmen der Kostenfortschreibung herausgestellt, dass die anrechenbaren
Kosten für den Hochbau dazu führen, dass die Planungsleistungen für den Hochbau
für die LPH 5 – 9 europaweit auszuschreiben sind. Eine Vergabe dieses Auftrags
ohne Durchführung eines Verfahrens nach der Verordnung über die Vergabe
öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung) ist unzulässig und förderschädlich.
Beschlussvorschlag:
1. Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
2. Der Beschluss des Gemeinderats vom 06.12.2016 unter Tagesordnungspunkt 3 des öffentlichen Teils der Sitzung zur Vergabe der Planungsleistung Hochbau wird aufgehoben.