Sachverhalt:
Der
Vertrag mit der Fa. Kirchner aus Burgwindheim, die in den letzten Jahren für
die Entsorgung des anfallenden Klärschlammes auf der Kläranlage Zeckern
verantwortlich zeichnete, wurde aufgrund der Änderungen der Klärschlamm- und Düngemittelverordnung
zum 31.12.2017 gekündigt. Ein Ausbringen von Klärschlamm im Landbau (wie z. B.
Rekultivierung) wird durch die genannten Änderungen nahezu ausgeschlossen.
Aufgrund dieser Konstellation war der vorhandene Vertrag mit der Fa. Kirchner
nicht mehr durchführbar.
Deshalb
wurden in einer Freihändigen Vergabe nach VOL insgesamt 13 leistungsfähige
Bieter zu der o. g. Ausschreibung eingeladen. Zum Submissionstermin wurde der
Gemeinde Hemhofen lediglich 1 Angebot zur Öffnung vorgelegt. Fünf weitere
Entsorgungsfachfirmen haben uns mitgeteilt, dass keine freien Kapazitäten mehr
für die Annahme von Klärschlamm zur Verfügung stehen.
Nach rechnerischer
Auswertung stellt sich dabei folgendes Bild dar:
Bieter: |
Angebotssumme brutto: |
|
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1. |
Fa. Karei, Hersbruck |
6.545,00 € |
abzgl. 2 % Skonto |
Aufgrund der erwähnten
Änderungen in der Klärschlamm- und Düngemittelverordnung stehen als
Entsorgungswege fast nur noch die thermische Behandlung bzw. energetische
Verwertung zur Verfügung. Nach Rücksprache mit dem IB Miller dürften sich in
naher Zukunft die Möglichkeiten der Entsorgungswege speziell für kleinere
Kläranlagen noch verschärfen und damit den Entsorgungspreis in die Höhe
treiben.
Nach Auswertung des einzigen Angebotes ist
festzustellen, dass sich der EP für die Entsorgung des Klärschlammes auf der KA
Zeckern bei einem TS-Gehalt von rd. 80 % von 94,01 €/t brutto auf 130,90 €/t brutto
erhöht hat. Es ist aufgrund der geschilderten Umstände auch bei einer erneuten späteren
Ausschreibung kein anderes Ergebnis zu erwarten.
Es wird deshalb aus Sicht der Verwaltung
vorgeschlagen, den Zuschlag für die Entsorgung des Klärschlamms auf der KA
Zeckern an die Firma Karei für zunächst ein Jahr zu vergeben.
Da die Fa. Karei auf der KA Zeckern
technisch nicht in der Lage ist, den Klärschlamm mit geeignetem Gerät in
bereitstehende Mulden aufzuladen, fallen für das Beladen durch die Fa.
Schickert zusätzlich rd. 180 € für zwei bis drei Entsorgungszyklen pro Jahr an.
Beschlussvorschlag:
1. Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
2. Der Auftrag für die Entsorgung des Klärschlamms auf der Kläranlage Zeckern wird an die Fa. Karei aus Hersbruck zu einem Angebotspreis von brutto 6.414,10 € einschl. 2 % Skonto vergeben.
3. Der Vertrag hat eine Laufzeit von mindestens 1 Jahr, endet aber spätestens zum 29.02.2020 ohne dass es einer schriftlichen Kündigung bedarf.
4. Entsprechende Haushaltsmittel wurden bei der HHSt. 0.7000.5151 bereitgestellt.