Beschluss: Beschluss:

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0

Sachverhalt:

Der Gemeinderat der Gemeinde Hemhofen hat sich in seiner Sitzung am 07.11.2017 mit der Neuordnung und Energetischen Sanierung der Grundschule Hemhofen befasst. Dabei wurde dem Gremium u. a. auch mitgeteilt, dass die Lph. 2-4 bereits im Jahre 2015 an die Planköpfe Nürnberg vergeben wurden. Grundlage hierfür war eine Kostenschätzung vom 15.05.2015 mit anrechenbaren Kosten der HOAI 2013 in Höhe von rd. 1.500.000 € für die Objektplanung. Das Honorar lag unterhalb des EU-Schwellenwertes von 209.000 €.

Durch zahlreiche bauliche Veränderungen und Ergänzungen (die Verwaltung hat hierzu einen umfangreichen Sachstandsbericht in der o. g. GR-Sitzung abgegeben) ist nun von anrechenbaren Kosten auf Grundlage einer Kostenberechnung vom 21.09.2017 in Höhe von 2.600.000 € netto für die Objektplanung auszugehen. Die Honorarermittlung für alle Leistungsphasen überschreitet mit rd. 271.000 € netto den o. g. EU-Schwellenwert.

Für die Lph. 5 - 9 ist in Abstimmung mit der Regierung von Mittelfranken (VOB-Stelle) deshalb ein Vergabeverfahren nach Abschnitt 6 der Vergabeverordnung (VgV) durchzuführen.

 

Zwischenzeitlich musste aufgrund des o. g. Umstandes weiter festgestellt werden, dass auch der Schwellenwert für Leistungen der technischen Ausrüstung oberhalb des genannten Schwellenwertes liegt. Die Honorarermittlung der Anlagengruppen 1-6 und 8 mit rd. 216.000 € netto überschreitet ebenfalls den o. g. EU-Schwellenwert.

Auch hier ist ein in Abstimmung mit der Regierung von Mittelfranken (VOB-Stelle) ein Vergabeverfahren nach Abschnitt 6 der Vergabeverordnung (VgV) durchzuführen.

 

Die Verwaltung hat deshalb zwischenzeitlich Angebotseinholungen von mehreren Ingenieurbüros für ein solches VgV-Verfahren angefordert. Da es sich um keine Planungsleistung die in der HOAI abgebildet ist handelt, hat jeder dieser Büros zwar unterschiedliche Leistungsbilder angeboten, jedoch weichen diese nur unwesentlich voneinander ab. Nachfolgend die wesentlichen Vergabekriterien:

  • Alle Büros gehen von einem Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb und einer mind. 1-phasigen Verhandlungsrunde aus
  • Der Regelablauf für die Durchführung eines solchen Verhandlungsverfahrens dauert ca. 4 Monate
  • Alle Büros planen mehrere Vor-Ort Termine für dieses Verfahren
  • Alle Büros sichern eine erfolgreiche Durchführung des Verfahrens zu und sind personell in der Lage, dieses Verfahren kurzfristig zu beginnen

 

Folgende Angebote sind dabei eingegangen:

 

 

Objektplanung
Pauschalhonorar
Lph. 5-9
einschl. NK, Brutto

Techn. Ausrüstung
Pauschalhonorar
Lph. 5-9
einschl. NK, Brutto

G. Schäfer

5.831,00 € brutto

3.570,00 € brutto

Guntau:Kunz

10.745,70 € brutto

15.243,90 € brutto

Hitzler Ingenieure

14.369,25 € brutto

11.870,25 € brutto

Rödl+Partner

28.765,28 € brutto

kein Angebot!

 


Beschlussvorschlag:

1.      Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

2.      Den Auftrag für Ausschreibungsarbeiten von Architektenleistungen für die Objektplanung der Neuordnung der Schule Hemhofen entsprechend der Vergabeverordnung oberhalb des Schwellenwertes wird für die Lph. 5-9 an Herrn Gerhart Schäfer aus Seubersdorf für ein Pauschalhonorar von 5.831,00 € vergeben.

3.      Den Auftrag für Ausschreibungsarbeiten von Architektenleistungen der Technischen Ausrüstung der Neuordnung der Schule Hemhofen entsprechend der Vergabeverordnung oberhalb des Schwellenwertes wird für die Lph. 5-9 an Herrn Gerhart Schäfer aus Seubersdorf für ein Pauschalhonorar von 3.570,00 € vergeben.

4.      Die Angebote des Herrn Schäfer beinhalten dabei alle erforderlichen Leistungen, die zu einer erfolgreichen Durchführung solcher VgV-Verfahren erforderlich werden.

5.      Entsprechende Haushaltsmittel wurden für den Haushalt 2018 bereits beantragt.