Sachverhalt:
Nach den Richtlinien der Gemeinde Hemhofen zur Förderung der örtlichen
Vereine, Gruppen und Organisationen werden einmalige Investitionsmaßnahmen für
Neu-, Um- und Erweiterungsbauten sowie für erforderliche Reparaturen an den
Gebäuden zur Erhaltung der Bausubstanz anteilig gefördert. Dabei werden die
ersten 75.000,00 Euro der Bausumme mit 10 % gefördert. Die zuschussfähigen
Kosten sind dabei in den Förderrichtlinien genau bestimmt.
Der TSV Hemhofen hat mit Schreiben vom 11. Februar 2018 einen Antrag
auf Bezuschussung der einzelnen Sanierungs-/Renovierungsmaßnahmen im Jahr 2018
gestellt. Diese lauten wie folgt:
- Sanierung des Flachdaches über den
Duschen in Höhe von ca. 8.000,00 €
- Verkleidung der Außenwand am
Duschgebäude in Höhe von ca. 2.000,00 Euro
- Ersatz des Heizungsverteilers in Höhe
von ca. 1.500,00 Euro
- Generalrenovierung der Gaststätte in
Höhe von ca. 10.000,00 Euro
- Generalrenovierung des Saales in Höhe
von ca. 5.000,00 Euro
- Sanierung der Toilettenanlage im 1.
Stock (Gaststätte) in Höhe von ca. 2.000,00 Euro
- Sanierung des Brunnen und der Zisterne
in Höhe von ca. 12.000,00 Euro
Laut des TSV Hemhofen werden die aufgelisteten Arbeiten größtenteils in
Eigenleistung durch die Mitglieder durchgeführt. Wie viel hierbei durch
Eigenleistung eingespart werden kann, ist derzeit noch nicht absehbar.
Eigenleistungen sind allerdings, gemäß oben genannter Richtlinie, nicht
zuschussfähig.
Ebenfalls werden die Aufwendungen für Gaststätten und der dazugehörigen
Räume laut der bestehenden Richtlinie nicht gefördert, weshalb die Ziffern vier
bis sechs der oben aufgeführten Punkte nicht in die Zuschussberechnung
hineinfliesen dürfen. Auch die Sanierung des Brunnens und der Zisterne ist
nicht zuschussfähig, da zur Förderung von Investitionsmaßnahmen lediglich
Ausgaben angerechnet werden dürfen, die im Zusammenhang mit dem errichteten
Bauwerk stehen. Bezüglich des Ersatzes des Heizungsverteilers ist eine
anteilige Bezuschussung durchaus möglich, weshalb hier die Verwaltung eine
Bezuschussung in Höhe von 50 Prozent vorschlägt. Die aufgelisteten Punkte eins
bis zwei können in voller Höhe bezuschusst werden (10 %).
Beschlussvorschlag:
1. Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
2. Für die geplanten Sanierungs-/Renovierungsmaßnahmen des TSV Hemhofen wird im Jahr 2018 eine Zuwendung nach den Förderrichtlinien der Gemeinde Hemhofen gewährt.
3. Im Haushalt 2018 werden unter der Haushaltsstelle 1.5500.9881 die voraussichtlichen Fördermittel in Höhe von 1.075,00 Euro eingeplant.