Beschluss: Beschluss:

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0

Sachverhalt:

Nach den Richtlinien der Gemeinde Hemhofen zur Förderung der örtlichen Vereine, Gruppen und Organisationen werden einmalige Investitionsmaßnahmen für Neu-, Um- und Erweiterungsbauten sowie für erforderliche Reparaturen an den Gebäuden zur Erhaltung der Bausubstanz anteilig gefördert. Dabei werden die ersten 75.000,00 Euro der Bausumme mit 10 % gefördert. Die zuschussfähigen Kosten sind dabei in den Förderrichtlinien genau bestimmt.

 

Der TSV Hemhofen hat mit Schreiben vom 11. Februar 2018 einen Antrag auf Bezuschussung der einzelnen Sanierungs-/Renovierungsmaßnahmen im Jahr 2018 gestellt. Diese lauten wie folgt:

 

  1. Sanierung des Flachdaches über den Duschen in Höhe von ca. 8.000,00 €
  2. Verkleidung der Außenwand am Duschgebäude in Höhe von ca. 2.000,00 Euro
  3. Ersatz des Heizungsverteilers in Höhe von ca. 1.500,00 Euro
  4. Generalrenovierung der Gaststätte in Höhe von ca. 10.000,00 Euro
  5. Generalrenovierung des Saales in Höhe von ca. 5.000,00 Euro
  6. Sanierung der Toilettenanlage im 1. Stock (Gaststätte) in Höhe von ca. 2.000,00 Euro
  7. Sanierung des Brunnen und der Zisterne in Höhe von ca. 12.000,00 Euro

 

Laut des TSV Hemhofen werden die aufgelisteten Arbeiten größtenteils in Eigenleistung durch die Mitglieder durchgeführt. Wie viel hierbei durch Eigenleistung eingespart werden kann, ist derzeit noch nicht absehbar. Eigenleistungen sind allerdings, gemäß oben genannter Richtlinie, nicht zuschussfähig.

Ebenfalls werden die Aufwendungen für Gaststätten und der dazugehörigen Räume laut der bestehenden Richtlinie nicht gefördert, weshalb die Ziffern vier bis sechs der oben aufgeführten Punkte nicht in die Zuschussberechnung hineinfliesen dürfen. Auch die Sanierung des Brunnens und der Zisterne ist nicht zuschussfähig, da zur Förderung von Investitionsmaßnahmen lediglich Ausgaben angerechnet werden dürfen, die im Zusammenhang mit dem errichteten Bauwerk stehen. Bezüglich des Ersatzes des Heizungsverteilers ist eine anteilige Bezuschussung durchaus möglich, weshalb hier die Verwaltung eine Bezuschussung in Höhe von 50 Prozent vorschlägt. Die aufgelisteten Punkte eins bis zwei können in voller Höhe bezuschusst werden (10 %).


Beschlussvorschlag:

1.    Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

2.    Für die geplanten Sanierungs-/Renovierungsmaßnahmen des TSV Hemhofen wird im Jahr 2018 eine Zuwendung nach den Förderrichtlinien der Gemeinde Hemhofen gewährt.

3.    Im Haushalt 2018 werden unter der Haushaltsstelle 1.5500.9881 die voraussichtlichen Fördermittel in Höhe von 1.075,00 Euro eingeplant.