Sitzung: 06.03.2018 Gemeinderat
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Aufgrund der Ermächtigung in § 11 Abs. 2 Ziff. 4 der Geschäftsordnung des Gemeinderates wurden von der Verwaltung zwischenzeitlich folgende Baugesuche bearbeitet:
Es lagen keine auf dem Verwaltungsweg erledigten Baugesuche zur
Bekanntgabe vor.