Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 24.06.2010 beantragt die Kath: Kirchenstiftung nach Aufgabe der Planung eines Kindergartens
die Bebauung des Grundstückes mit Einfamilienwohnhäusern die von der
Kirchenstiftung nicht veräußert sondern im Wege des Erbbaurechtes vergeben werden
sollen.
Nachdem der Gemeinderat bei der letzten Änderung des
Flächennutzungsplanes diese Planung durch Ausweisung der Fläche als
„Wohnbauland“ bereits Rechnung getragen hat, bestehen hiergegen keine Bedenken.
Jedoch ist darauf hinzuweisen, dass aufgrund der abweichenden Festsetzung im
Bebauungsplan Nr. 3 Mitte-Nord (Bedarfsfläche für Kindergarten) eine Änderung
dieses Bebauungsplanes erforderlich wird, die allerdings im „vereinfachten
Verfahren“ durchgeführt werden kann.
Beschlussvorschlag:
1. Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
2. Der beantragten Bebauung des Grundstückes Fl. Nr. 272 mit 5 Einfamilienwohnhäusern wird zugestimmt.
3. Die Verwaltung wird beauftragt die erforderliche Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 vorzubereiten und hierfür entsprechende Honorarangebote einzuholen.