Sachverhalt:
Der Antragsteller beabsichtigt auf seinem Grundstück einen Carport
(4,00 m x 7,50 m)
mit einem Pultdach von 6 ° zu errichten.
Die Prüfung des Antrags hat ergeben, dass er in folgendem Punkt von den
Festsetzungen des Bebauungsplanes Z 2 abweicht:
v Teilweise Situierung des Carports (ca. 20,00
qm) außerhalb der Baugrenzen.
Beschlussvorschlag:
Zu diesem Antrag wird das Einvernehmen mit der erforderlichen Befreiung erteilt.