Sachverhalt:
Der Gemeinderat hat sich bereits mit diesem Bauantrag in der Sitzung am
08.07.2010 befasst und dabei das Einvernehmen mit den erforderlichen
Befreiungen erteilt.
Das Landratsamt hat mittlerweile mit Schreiben vom 19.07.2010 gebeten
zu überprüfen, ob eine Befreiung vom Bebauungsplan hinsichtlich der Anzahl der
Vollgeschosse erforderlich ist. Am 26.07.2010 erhielten wir nunmehr den
entsprechende Vollgeschossnachweis des Entwurfsverfassers.
Die Prüfung des Bauantrages hat ergeben, dass er in folgendem Punkt zusätzlich
vom Bebauungsplan Nr. 1 abweicht:
v II+D (3 Vollgeschosse) anstatt I+D (2
Vollgeschosse)
Beschlussvorschlag:
Zu diesem Bauantrag wird das Einvernehmen mit der erforderlichen Befreiung erteilt.