Beschluss: Beschluss:

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 3

Sachverhalt:

Der Gemeinderat hat in der Sitzung am 06.09.2016 beschlossen, für das Gebiet Z 7 „Zeckern-West“ einen Bebauungsplan aufzustellen. Ziel der Bauleitplanung ist die Ausweisung von Wohnbauflächen. Mit Beschluss vom 07.03.2017 hat der Gemeinderat entschieden, dass der Bebauungsplan mit einer Durchfahrt zur Kaspar-Lang-Straße fortzuentwickeln ist. Mit Beschluss vom 02.05.2017 wurden eine Änderung der Bezeichnung des Bebauungsplanes sowie diverse Änderungen der Festsetzungen beschlossen. Weiter wurde beschlossen, auf Grundlage dieses Planentwurfes die frühzeitige Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung nach §§ 3 Abs. 1, 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

 

Der geänderte Plan wurde daraufhin in der Zeit vom 27.12.2017 bis 12.02.2018 öffentlich ausgelegt und gleichzeitig den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

 

In diesem Beteiligungsverfahren sind die in der Anlage aufgeführten Stellungnahmen eingegangen, zu denen im Rahmen des vorgeschriebenen Abwägungsprozesses Beschluss gefasst werden muss. 


Beschlussvorschlag:

1.    Der Sachstandsbericht der Verwaltung und des Planungsbüros wird zur Kenntnis genommen.

2.    Der Gemeinderat Hemhofen beschließt, den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. Z7 "Zeckern-West" vom 06.09.2016 und 02.05.2017 zu ergänzen.

Als Ausgleichsfläche wird eine außerhalb des Geltungsbereiches befindliche Teilfläche ausgewiesen:

 

Teilfläche der Fl.Nr. 149, Gemarkung Zeckern

 

Die Ausgleichsfläche ist den im Aufstellungsbeschluss vom 06.09.2016 und 02.05.2017 aufgeführten Grundstücken im Geltungsbereich des Bebauungs- und Grünordnungsplanes Zeckern-West zugeordnet.

Die Ergänzung des Aufstellungsbeschlusses ist durch die Gemeindeverwaltung öffentlich bekannt zu machen.

3.    Der Gemeinderat Hemhofen nimmt Kenntnis von der Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB und frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB zur Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes Z 7 „Zeckern-West“ und 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. Z 1 und 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10.1 „Ehemaliges Bahnhofsgelände und Gleistrasse“.

4.    Der Gemeinderat Hemhofen billigt den vom Büro für Städtebau und Bauleitplanung Wittmann, Valier und Partner GBR, Bamberg, ausgearbeiteten Planentwurf in der Fassung vom 24.04.2018 mit Begründung und Umweltbericht vom 24.04.2018 sowie der heute beschlossenen und vorliegenden Planänderungen in der Fassung vom 24.04.2018 mit Begründung und Umweltbericht vom 24.04.2018.

5.    Die so bezeichnete Planfassung vom 24.04.2018 ist nach Maßgabe des § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Auslegung ist ortsüblich bekannt zu machen und mit dem Hinweis zu versehen, dass jedermann Bedenken und Anregungen zu dem Planentwurf schriftlich oder zur Niederschrift vorbringen kann.

Die Auslegung wird außerdem mit dem Hinweis versehen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen unberücksichtigt bleiben können.

6.    Die Träger öffentlicher Belange sind über die Beschlüsse und die öffentliche Auslegung zu informieren. Ein geänderter Planentwurf inkl. Begründung ist, wenn nötig, beizugeben.

Das Beteiligungsverfahren ist durch das Büro für Städtebau und Bauleitplanung durchzuführen.