Sachverhalt:
Der Gemeinderat hat in der Sitzung am 06.09.2016 beschlossen, für das
Gebiet Z 7 „Zeckern-West“ einen Bebauungsplan aufzustellen. Ziel der
Bauleitplanung ist die Ausweisung von Wohnbauflächen. Mit Beschluss vom
07.03.2017 hat der Gemeinderat entschieden, dass der Bebauungsplan mit einer
Durchfahrt zur Kaspar-Lang-Straße fortzuentwickeln ist. Mit Beschluss vom
02.05.2017 wurden eine Änderung der Bezeichnung des Bebauungsplanes sowie
diverse Änderungen der Festsetzungen beschlossen. Weiter wurde beschlossen, auf
Grundlage dieses Planentwurfes die frühzeitige Öffentlichkeits- und
Trägerbeteiligung nach §§ 3 Abs. 1, 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Der geänderte Plan wurde daraufhin in der Zeit vom 27.12.2017 bis
12.02.2018 öffentlich ausgelegt und gleichzeitig den Behörden und sonstigen
Trägern öffentlicher Belange Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
In diesem Beteiligungsverfahren sind die in der Anlage aufgeführten
Stellungnahmen eingegangen, zu denen im Rahmen des vorgeschriebenen
Abwägungsprozesses Beschluss gefasst werden muss.
Beschlussvorschlag:
1. Der Sachstandsbericht der Verwaltung und des
Planungsbüros wird zur Kenntnis genommen.
2. Der Gemeinderat Hemhofen beschließt, den
Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. Z7 "Zeckern-West" vom
06.09.2016 und 02.05.2017 zu ergänzen.
Als Ausgleichsfläche wird eine außerhalb des
Geltungsbereiches befindliche Teilfläche ausgewiesen:
Teilfläche der Fl.Nr. 149, Gemarkung Zeckern
Die Ausgleichsfläche ist den im
Aufstellungsbeschluss vom 06.09.2016 und 02.05.2017 aufgeführten Grundstücken im
Geltungsbereich des Bebauungs- und Grünordnungsplanes Zeckern-West zugeordnet.
Die Ergänzung des Aufstellungsbeschlusses
ist durch die Gemeindeverwaltung öffentlich bekannt zu machen.
3. Der Gemeinderat Hemhofen nimmt Kenntnis von
der Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger
öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB und frühzeitigen Beteiligung der
Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB zur Aufstellung des Bebauungs- und
Grünordnungsplanes Z 7 „Zeckern-West“ und 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. Z
1 und 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10.1 „Ehemaliges Bahnhofsgelände und
Gleistrasse“.
4. Der Gemeinderat Hemhofen billigt den vom
Büro für Städtebau und Bauleitplanung Wittmann, Valier und Partner GBR,
Bamberg, ausgearbeiteten Planentwurf in der Fassung vom 24.04.2018 mit
Begründung und Umweltbericht vom 24.04.2018 sowie der heute beschlossenen und
vorliegenden Planänderungen in der Fassung vom 24.04.2018 mit Begründung und
Umweltbericht vom 24.04.2018.
5. Die so bezeichnete Planfassung vom
24.04.2018 ist nach Maßgabe des § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die
Auslegung ist ortsüblich bekannt zu machen und mit dem Hinweis zu versehen,
dass jedermann Bedenken und Anregungen zu dem Planentwurf schriftlich oder zur
Niederschrift vorbringen kann.
Die Auslegung wird außerdem mit dem Hinweis
versehen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen unberücksichtigt
bleiben können.
6. Die Träger öffentlicher Belange sind über
die Beschlüsse und die öffentliche Auslegung zu informieren. Ein geänderter
Planentwurf inkl. Begründung ist, wenn nötig, beizugeben.
Das Beteiligungsverfahren ist durch das Büro
für Städtebau und Bauleitplanung durchzuführen.