Beschluss: Beschluss:

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0

Sachverhalt:

Das Bayerische Staatsministerium des Inneren hat gemeinsam mit dem Bayerischen Staatsministerium der Justiz und den kommunalen Spitzenverbänden in Bayern eine Handlungsempfehlung für den Umgang mit Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen für kommunale/gemeinnützige Zwecke erarbeitet. Nach Empfehlung des BGH und Auszug der Kommunalliteratur zu § 331 StGB sollen in Zukunft die Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen dokumentiert und die Annahme durch den Gemeinderat oder ein von diesem bevollmächtigten Ausschuss beschlossen werden. Dies dient insbesondere der Entlastung der kommunalen Wahlbeamten, die mit den Zuwendungsgebern nicht selten häufigen dienstlichen Kontakt haben. Es wird deshalb hiermit auf Transparenz und Kontrolle des Zuwendungsvorgangs hingewirkt.

 

Eine solche nahegelegte Handlungsempfehlung dient unter anderem dafür, dass dadurch nicht mehr der Eindruck entstehen könnte, der Geber wolle mittels seiner Zuwendung an die Gemeinde oder die gemeinnützige Einrichtung in unlauterer Weise Einfluss auf die künftigen Diensthandlungen des kommunalen Wahlbeamten nehmen oder ihm gegenüber für seine bisherige Dienstausübung Dank ausdrücken.

 

Die Gemeinde Hemhofen wird in den kommenden Wochen eine Geldspende in Form eines Schecks in Höhe von 4.800,00 Euro des Schützenvereins Enzian erhalten. Grund hierfür ist unter anderem die Auflösung des Vereins. Diese Geldspende erhält die Gemeinde als Unterstützung für die Neuanschaffung eines Trampolins auf dem großen gemeindlichen Spielplatz. Der Verein möchte hiermit ausdrücklich das Geld für die Jugend von Hemhofen einsetzen.

 

Nachdem keine erwähnten Verdachtsgründe vorliegen, empfiehlt die Verwaltung die Annahme der Geldspende des Schützenvereins Enzian in Höhe von 4.800,00 Euro für die Neuanschaffung eines Trampolins auf dem gemeindlichen Spielplatz in der Baiersdorfer Straße.

 

Der Rat bedankt sich ausdrücklich im Namen der Bürgerinnen und Bürger und insbesondere im Namen der Verwaltung für diese Spende.


Beschlussvorschlag:

1.    Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

2.    Der Gemeinderat bedankt sich und beschließt, die Spende des Schützenvereins Enzian in Höhe von 4.800,00 Euro für die Neuanschaffung eines Trampolins auf dem großen gemeindlichen Spielplatz anzunehmen.

3.    Die Verwaltung wird beauftragt, eine Spendenquittung auszustellen.

4.    Die Spendeneinnahme wird im Haushalt 2018 auf der Haushaltsstelle 0.4605.1766 verbucht.


Abstimmungsvermerke:

(ohne Beteiligung 2. Bgm. Müller)