Beschluss: Beschluss:

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0

Sachverhalt:

Das Bayerische Staatsministerium des Inneren hat gemeinsam mit dem Bayerischen Staatsministerium der Justiz und den kommunalen Spitzenverbänden in Bayern eine Handlungsempfehlung für den Umgang mit Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen für kommunale/gemeinnützige Zwecke erarbeitet. Nach Empfehlung des BGH und Auszug der Kommunalliteratur zu § 331 StGB sollen in Zukunft die Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen dokumentiert und die Annahme durch den Gemeinderat oder ein von diesem bevollmächtigten Ausschuss beschlossen werden. Dies dient insbesondere der Entlastung der kommunalen Wahlbeamten, die mit den Zuwendungsgebern nicht selten häufigen dienstlichen Kontakt haben. Es wird deshalb hiermit auf Transparenz und Kontrolle des Zuwendungsvorgangs hingewirkt.

 

Eine solche nahegelegte Handlungsempfehlung dient unter anderem dafür, dass dadurch nicht mehr der Eindruck entstehen könnte, der Geber wolle mittels seiner Zuwendung an die Gemeinde oder die gemeinnützige Einrichtung in unlauterer Weise Einfluss auf die künftigen Diensthandlungen des kommunalen Wahlbeamten nehmen oder ihm gegenüber für seine bisherige Dienstausübung Dank ausdrücken.

 

Die Gemeinde Hemhofen wird in den kommenden Wochen eine Geldspende in Form eines Schecks in Höhe von 555,00 Euro der Degen-Food GmbH & Co. KG (Edeka) erhalten, welcher sich aus dem gespendeten Pfandgeld ergibt. Diese Geldspende erhält die Gemeinde Hemhofen für die Errichtung einer Sitzgruppe an einem gemeindlichen Spielplatz.

 

Nachdem keine erwähnten Verdachtsgründe vorliegen, empfiehlt die Verwaltung die Annahme der Geldspende der Degen-Food GmbH & Co. KG (Edeka) in Höhe von 555,00 Euro für die Errichtung einer solchen Sitzgruppe.

 

Der Rat bedankt sich ausdrücklich im Namen der Bürgerinnen und Bürger und insbesondere im Namen der Verwaltung für diese Spende.


Beschlussvorschlag:

1.    Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

2.    Der Gemeinderat bedankt sich und beschließt, die Spende der Degen-Food GmbH & Co. KG in Höhe von 555,00 Euro für die Neuanschaffung einer Sitzgruppe auf einem gemeindlichen Spielplatz anzunehmen.

3.    Die Spendeneinnahme wird im Haushalt 2018 auf der Haushaltsstelle 0.4605.1766 verbucht.