Sachverhalt:
Das Bayerische Staatsministerium
des Inneren hat gemeinsam mit dem Bayerischen Staatsministerium der Justiz und
den kommunalen Spitzenverbänden in Bayern eine Handlungsempfehlung für den
Umgang mit Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen für
kommunale/gemeinnützige Zwecke erarbeitet. Nach Empfehlung des BGH und Auszug
der Kommunalliteratur zu § 331 StGB sollen in Zukunft die Spenden, Schenkungen
und ähnlichen Zuwendungen dokumentiert und die Annahme durch den Gemeinderat
oder ein von diesem bevollmächtigten Ausschuss beschlossen werden. Dies dient
insbesondere der Entlastung der kommunalen Wahlbeamten, die mit den
Zuwendungsgebern nicht selten häufigen dienstlichen Kontakt haben. Es wird
deshalb hiermit auf Transparenz und Kontrolle des Zuwendungsvorgangs
hingewirkt.
Eine solche nahegelegte Handlungsempfehlung dient unter anderem dafür, dass dadurch nicht mehr der Eindruck entstehen könnte, der Geber wolle mittels seiner Zuwendung an die Gemeinde oder die gemeinnützige Einrichtung in unlauterer Weise Einfluss auf die künftigen Diensthandlungen des kommunalen Wahlbeamten nehmen oder ihm gegenüber für seine bisherige Dienstausübung Dank ausdrücken.
Die Gemeinde Hemhofen wird in den kommenden Wochen eine Geldspende in
Form eines Schecks in Höhe von 555,00 Euro der Degen-Food GmbH & Co. KG
(Edeka) erhalten, welcher sich aus dem gespendeten Pfandgeld ergibt. Diese
Geldspende erhält die Gemeinde Hemhofen für die Errichtung einer Sitzgruppe an
einem gemeindlichen Spielplatz.
Nachdem keine erwähnten Verdachtsgründe vorliegen, empfiehlt die
Verwaltung die Annahme der Geldspende der Degen-Food GmbH & Co. KG (Edeka)
in Höhe von 555,00 Euro für die Errichtung einer solchen Sitzgruppe.
Der Rat bedankt sich ausdrücklich im Namen der Bürgerinnen und Bürger
und insbesondere im Namen der Verwaltung für diese Spende.
Beschlussvorschlag:
1. Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
2. Der Gemeinderat bedankt sich und beschließt, die Spende der Degen-Food GmbH & Co. KG in Höhe von 555,00 Euro für die Neuanschaffung einer Sitzgruppe auf einem gemeindlichen Spielplatz anzunehmen.
3. Die Spendeneinnahme wird im Haushalt 2018 auf der Haushaltsstelle 0.4605.1766 verbucht.