Beschluss: Beschluss:

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 12

Sachverhalt:

Die vier gemeindlichen Wohnungen in der Jahnstraße 3 werden in Kürze vollständig geräumt sein. Vor Bezug durch die derzeitigen Bewohner wurden die Wohnungen aufgrund der damaligen Eilbedürftigkeit der Unterbringung nur provisorisch für Wohnzwecke hergerichtet. Eine dauerhafte Vermietung der Wohnungen im aktuellen Zustand ist nicht möglich. Der Verwaltung ist es nicht möglich, den gesamten Kostenaufwand für die Herstellung ordnungsgemäßer Zustände für eine dauerhafte Vermietung der vier Wohnungen abzuschätzen. Wie bereits in der Sitzung am 03.04.2018 angekündigt, hat die Verwaltung daher beim Büro Architektur & Design von Herrn Volkmar, Hemhofen, ein Honorarangebot für die Bedarfsermittlung für die Sanierung eingeholt. Auf das beiliegende Angebot wird verwiesen.


Beschlussvorschlag:

1.    Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

2.    Die Verwaltung wird beauftragt, weitere Honorarangebote für die Ermittlung einer Bedarfsanalyse für die Sanierung der Wohnungen in der Jahnstraße 3 einzuholen.

3.    1. Bgm. Nagel wird ermächtigt, den Auftrag für diese Bedarfsanalyse an den Mindestnehmenden zu vergeben.