Sachverhalt:
Die Gemeinden Röttenbach und Hemhofen
unterhalten den Geh- und Radweg entlang der ST 2259 im jeweiligen Hoheitsgebiet.
Seitens der beiden Kommunen war angedacht, im Rahmen eines Förderprogramms den
Geh- und Radweg zu sanieren. Nach Rücksprache mit dem Staatl. Bauamt Nürnberg ist
hierzu festzustellen, dass grundsätzlich bei Geh- und Radwegen die Verbesserung
der Verkehrssicherheit erste Grundvoraussetzung für eine Bezuschussung nach
GVFG bzw. FAG ist. Zweite Voraussetzung ist der Grundausbau von solchen Geh-
und Radwegen. Beide Voraussetzungen werden jedoch nicht erfüllt, da es sich
eindeutig um eine reine Bestandserhaltung eines bestehenden Geh- und Radweges
handelt.
Aus Sicht der Bauverwaltung befindet sich
der Geh- und Radweg von Hemhofen nach Röttenbach zwischen der Baiersdorfer
Straße und der Gemarkungsgrenze nach Röttenbach grundsätzlich in einem verkehrssicheren
Zustand. Allerdings sind im Außenbereich (nach der Kreuzung
Wolfenäcker-/Winkler-v.-Mohrenfels-Str.) eine Vielzahl von Verwerfungen mit
Quer- und Längrissen vorzufinden. Des Weiteren sind Querrisse in der Fahrbahn
erkennbar, die entweder auf eingewachsene Wurzeln der angrenzenden Bäume in die
Frostschutzschicht oder aber auf Setzungen im Untergrund und/oder auf einen
nicht tragfähigen Aufbau des Geh- und Radweges hindeuten. Es sind aber auch
kürzere Abschnitte dabei, die von der Oberflächenstruktur her vollkommen in
Ordnung und ohne Rissbildung sind.
Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass im
Gemeindegebiet zahlreiche andere Straßen und Wege vorhanden sind, die sich in
einem schlechteren und teilweise nicht verkehrssicheren Zustand befinden und
mit Rücksicht auf die Haushaltssituation wird aus Sicht der Bauverwaltung eine
vollständige Deckensanierung nicht für notwendig erachtet. Vielmehr sollte für
die schadhaften Bereiche lediglich eine punktuelle Sanierung erfolgen, um
Folgeschäden in den nächsten Jahren durch Frostaufbrüche etc. zu verhindern. Es
wird daher folgende Vorgehensweise vorgeschlagen:
- unabhängig von evtl. Bauarbeiten müssen die hochgewachsenen Bankette beidseitig
abgetragen werden, damit besonders während der Frostperiode kein Wasser in
den Randbereichen stehen bleibt und so Frostaufbrüche die Folge wären. Die
Arbeiten sollten noch vor der Winterperiode durchgeführt werden und
könnten durch den gemeindlichen Bauhof erfolgen.
- von der Baiersdorfer Straße bis zur Kreuzung
Wolfenäcker-/Winkler-v.-Mohrenfels-Str. sollten die zahlreichen Risse
saniert werden.
- etwa 20 m vor der Ampelanlage Winkler-von-Mohrenfels-Straße sollte
die Entwässerungssituation des Geh- und Radweges mit Einbau einer 3-zeiligen
Entwässerungseinrichtung mit ausreichenden Querneigungen neu ausgebaut
werden. Die vorhandenen bituminösen Schichten werden komplett gefräst und
neu eingebaut (Länge 17,30 m).
- etwa 40 m nach der Winkler-von-Mohrenfels-Straße, im schlechtesten
Teil des Geh- und Radweges auf Gemeindegebiet, sollte eine Deckensanierung
mit Einbau eines geotextilen Gitters bis zur Gemarkungsgrenze Röttenbach (Länge:
121,50 m) durchgeführt werden.
Die Gesamtkosten der vorgesehenen Maßnahmen
belaufen sich dabei auf rd. 20.000 €. Es wird vorgeschlagen, die Arbeiten im
Winter 2010/2011 auszuschreiben und in den Osterferien 2011 durchführen zu
lassen. Entsprechende Haushaltsmittel müssten dann im Haushalt 2011 bereitgestellt
werden.
Beschlussvorschlag:
1. Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt eine beschränkte Ausschreibung nach dem beschleunigten Vergabeverfahren der Bayerischen Staatsregierung mit mindestens 3 Anbietern durchzuführen.
3. Die entsprechenden Haushaltsmittel in Höhe von 20.000 € sollen im Haushaltsjahr 2011 zur Verfügung gestellt werden.