Beschluss: Beschluss:

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 3

Sachverhalt:

Die Gemeinden Röttenbach und Hemhofen unterhalten den Geh- und Radweg entlang der ST 2259 im jeweiligen Hoheitsgebiet. Seitens der beiden Kommunen war angedacht, im Rahmen eines Förderprogramms den Geh- und Radweg zu sanieren. Nach Rücksprache mit dem Staatl. Bauamt Nürnberg ist hierzu festzustellen, dass grundsätzlich bei Geh- und Radwegen die Verbesserung der Verkehrssicherheit erste Grundvoraussetzung für eine Bezuschussung nach GVFG bzw. FAG ist. Zweite Voraussetzung ist der Grundausbau von solchen Geh- und Radwegen. Beide Voraussetzungen werden jedoch nicht erfüllt, da es sich eindeutig um eine reine Bestandserhaltung eines bestehenden Geh- und Radweges handelt.

Aus Sicht der Bauverwaltung befindet sich der Geh- und Radweg von Hemhofen nach Röttenbach zwischen der Baiersdorfer Straße und der Gemarkungsgrenze nach Röttenbach grundsätzlich in einem verkehrssicheren Zustand. Allerdings sind im Außenbereich (nach der Kreuzung Wolfenäcker-/Winkler-v.-Mohrenfels-Str.) eine Vielzahl von Verwerfungen mit Quer- und Längrissen vorzufinden. Des Weiteren sind Querrisse in der Fahrbahn erkennbar, die entweder auf eingewachsene Wurzeln der angrenzenden Bäume in die Frostschutzschicht oder aber auf Setzungen im Untergrund und/oder auf einen nicht tragfähigen Aufbau des Geh- und Radweges hindeuten. Es sind aber auch kürzere Abschnitte dabei, die von der Oberflächenstruktur her vollkommen in Ordnung und ohne Rissbildung sind.

Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass im Gemeindegebiet zahlreiche andere Straßen und Wege vorhanden sind, die sich in einem schlechteren und teilweise nicht verkehrssicheren Zustand befinden und mit Rücksicht auf die Haushaltssituation wird aus Sicht der Bauverwaltung eine vollständige Deckensanierung nicht für notwendig erachtet. Vielmehr sollte für die schadhaften Bereiche lediglich eine punktuelle Sanierung erfolgen, um Folgeschäden in den nächsten Jahren durch Frostaufbrüche etc. zu verhindern. Es wird daher folgende Vorgehensweise vorgeschlagen:

  • unabhängig von evtl. Bauarbeiten müssen die hochgewachsenen Bankette beidseitig abgetragen werden, damit besonders während der Frostperiode kein Wasser in den Randbereichen stehen bleibt und so Frostaufbrüche die Folge wären. Die Arbeiten sollten noch vor der Winterperiode durchgeführt werden und könnten durch den gemeindlichen Bauhof erfolgen.
  • von der Baiersdorfer Straße bis zur Kreuzung Wolfenäcker-/Winkler-v.-Mohrenfels-Str. sollten die zahlreichen Risse saniert werden.
  • etwa 20 m vor der Ampelanlage Winkler-von-Mohrenfels-Straße sollte die Entwässerungssituation des Geh- und Radweges mit Einbau einer 3-zeiligen Entwässerungseinrichtung mit ausreichenden Querneigungen neu ausgebaut werden. Die vorhandenen bituminösen Schichten werden komplett gefräst und neu eingebaut (Länge 17,30 m).
  • etwa 40 m nach der Winkler-von-Mohrenfels-Straße, im schlechtesten Teil des Geh- und Radweges auf Gemeindegebiet, sollte eine Deckensanierung mit Einbau eines geotextilen Gitters bis zur Gemarkungsgrenze Röttenbach (Länge: 121,50 m) durchgeführt werden.

Die Gesamtkosten der vorgesehenen Maßnahmen belaufen sich dabei auf rd. 20.000 €. Es wird vorgeschlagen, die Arbeiten im Winter 2010/2011 auszuschreiben und in den Osterferien 2011 durchführen zu lassen. Entsprechende Haushaltsmittel müssten dann im Haushalt 2011 bereitgestellt werden.


Beschlussvorschlag:

1.      Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

2.      Die Verwaltung wird beauftragt eine beschränkte Ausschreibung nach dem beschleunigten Vergabeverfahren der Bayerischen Staatsregierung mit mindestens 3 Anbietern durchzuführen.

3.      Die entsprechenden Haushaltsmittel in Höhe von 20.000 € sollen im Haushaltsjahr 2011 zur Verfügung gestellt werden.