Sachverhalt:
Im Rahmen einer Bauvoranfrage hat der Besitzer des Grundstückes Heuweg
14, Fl. Nr. 160/7, Gmkg. Hemhofen angezeigt, dass er dieses in den kommenden
Monaten bebauen möchte. Hierzu ist jedoch festzustellen, dass die Erschließung
dieses Grundstückes nicht gesichert ist, da das ursprüngliche Grundstück
Baiersdorfer Straße 7 mit der Fl. Nr. 160/44 im Jahre 2009 in zwei Bauparzellen
geteilt wurde. Um eine Bebauung des hinter liegenden Grundstückes zu
ermöglichen, müssen Wasser, Strom und Kanal neu verlegt werden.
Hierzu wird es aus technischer Sicht erforderlich, eine Kanalhaltung
aus der Baiersdorfer Straße in den Heuweg auf einer Länge von rd. 40 m neu zu
verlegen und dabei die Dimensionierung DN 400 beizubehalten, um eine eventuelle
spätere Erschließung des “Langguth-Areals“ gewährleisten zu können.
Nachdem solche Kanalneuverlegungsarbeiten mit den Arbeiten erst im
Frühjahr 2018 ausgeschrieben und an die Fa. Gumbrecht aus Wachenroth vergeben
wurden, könnten diese als Folgeauftrag an diese vergeben werden. Die Fa.
Gumbrecht hat bereits signalisiert, diese Arbeiten auf Grundlage des
bestehenden Leistungsverzeichnisses mit zu verwirklichen. Es ist auf Grundlage
des submissionierten Leistungsverzeichnisses der Fa. Gumbrecht mit Kosten in
Höhe von rd. 40.000 € brutto zu rechnen.
Beschlussvorschlag:
1. Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
2. Der Auftrag für die Neuverlegung einer Kanalhaltung DN 400 einschl. eines neuen Kanalhausanschlusses bis zur Grundstücksgrenze wird auf Grundlage des Leistungsverzeichnisses der Fa. Gumbrecht vom 02.02.2018 vergeben.
3. Entsprechende Haushaltsmittel wurden bei der HHSt. 1.7000.9620 in ausreichender Höhe zur Verfügung gestellt.