Sachverhalt:
Der bauliche Zustand dieses Gebäudes stellt sich als äußerst
problematisch dar. Zwar wurde an diesem Gebäude mit der Erneuerung der
Dacheindeckung und dem Einbau neuer Fenster mit der energetische Sanierung
begonnen. Dabei wurden allerdings die eingebauten Fenster nicht wieder
ordnungsgemäß eingeputzt. Dieser Umstand und der fehlende Dachüberstand sind
wohl auch Grund dafür, dass bereits an der Außenfassade des Gebäudes eine
Vielzahl von Putz- und Feuchtigkeitsschäden erkennbar sind und die Fassade
veralgt ist.
Im Gebäude selbst sind folgende Mängel festzustellen:
- schadhafter
und an zahlreichen Stellen gebrochener Treppenbelag mit
Feuchtigkeitsschäden.
- seitens der
Mietparteien wird von Wasserschäden in den letzten Jahren berichtet, die
auf korrodierte und verrostete Leitungen hindeuten. Zusätzlich sind die
Wasserleitungen zugesetzt so dass kein ausreichender Wasserdruck vorhanden
ist.
- die
Wohnungen Pohl/Klein sind größtenteils abgewohnt. In den Bädern und WC
fehlen Fliesen, die Verfugungen bröseln, die Armaturen und Einrichtungen
sind verbraucht. Zusätzlich sind Feuchteschäden und Schimmelbildung
erkennbar.
- die Türen
der Wohnungen sind abgewohnt, der Putz der Zwischenwände wird an
verschiedenen Stellen nur noch von der Tapete gehalten, die Heizkörper mit
Zulaufleitungen gehören wohl zur Erstausstattung und haben teilweise
Rostnasen an den einzelnen Rippen.
- das Fensterelement
des Treppenhauses gehört aus energetischen Gründen erneuert, ein den
Vorschriften entsprechender Vollwärmeschutz sollte an die Fassade angebracht
werden und dann auch die neuen Fenster mit neuen Fensterblechen eingeputzt
werden.
- im Bereich
des Kellers sind noch alte Gussleitungen für die Abwasserleitungen
vorhanden, die ebenfalls erkennbar undicht sind. Hinsichtlich der
Stromleitungen und der Verteilerschränke sieht es in den Wohnungen
Pohl/Klein leider auch nicht besser aus.
- der
Außenbereich des Kellergeschosses ist aufgrund des Schadensbildes rundum
trocken zu legen.
- im
Zugangsbereich zum Gebäude sind die teils gebrochene Waschbetonplatten zu
erneuern.
Alleine für die Trockenlegung des Kellergeschosses im Außenbereich, die
Anbringung eines Vollwärmeschutzes an die Fassade des Gebäudes und der Dämmung
der DG-Decke ist von Kosten von rd. 70.000 € auszugehen (rd. 450 m2
Wandfläche). Aufgrund vergleichbarer Objekte ist von Gesamtrenovierungskosten
von mind. 160.000 € einschl. der Erneuerung der Haustechnik und der oben
beschriebenen einzeln aufgeführten Mängel auszugehen.
Aufgrund des geschilderten Zustandes des Gebäudes und den zu
erwartenden Sanierungskosten ist es aus Sicht der Bauverwaltung
unwirtschaftlich weitere Investitionen in das Gebäude zu tätigen. Vielmehr
sollte nach Auszug der derzeitigen Mietparteien ein Abbruch oder eine
Veräußerung des Grundstückes mit einer entsprechend sinnvollen Nachfolgenutzung
angedacht werden. Aus diesem Grunde sollte auch bei einer Neuvermietung der an
und für sich in einem guten Zustand befindliche EG-Wohnung links (ehemalige
Zahnarztpraxis) dieser Umstand berücksichtigt werden.
Beschlussvorschlag:
1. Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
2. Von weiteren Investitionen in das Gebäude Schulstr. 9 wird Abstand genommen. Für die derzeit vermieteten Wohnungen sind nur noch die unbedingt notwendigen Maßnahmen zur Sicherstellung der Bewohnbarkeit durchzuführen.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, Konzepte für eine sinnvolle Folgenutzung auf dem Grundstück Schulstr. 9 zu erarbeiten.