Beschluss: Beschluss:

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 1

Sachverhalt:

Der bauliche Zustand dieses Gebäudes stellt sich als äußerst problematisch dar. Zwar wurde an diesem Gebäude mit der Erneuerung der Dacheindeckung und dem Einbau neuer Fenster mit der energetische Sanierung begonnen. Dabei wurden allerdings die eingebauten Fenster nicht wieder ordnungsgemäß eingeputzt. Dieser Umstand und der fehlende Dachüberstand sind wohl auch Grund dafür, dass bereits an der Außenfassade des Gebäudes eine Vielzahl von Putz- und Feuchtigkeitsschäden erkennbar sind und die Fassade veralgt ist.

Im Gebäude selbst sind folgende Mängel festzustellen:

  • schadhafter und an zahlreichen Stellen gebrochener Treppenbelag mit Feuchtigkeitsschäden.
  • seitens der Mietparteien wird von Wasserschäden in den letzten Jahren berichtet, die auf korrodierte und verrostete Leitungen hindeuten. Zusätzlich sind die Wasserleitungen zugesetzt so dass kein ausreichender Wasserdruck vorhanden ist.
  • die Wohnungen Pohl/Klein sind größtenteils abgewohnt. In den Bädern und WC fehlen Fliesen, die Verfugungen bröseln, die Armaturen und Einrichtungen sind verbraucht. Zusätzlich sind Feuchteschäden und Schimmelbildung erkennbar.
  • die Türen der Wohnungen sind abgewohnt, der Putz der Zwischenwände wird an verschiedenen Stellen nur noch von der Tapete gehalten, die Heizkörper mit Zulaufleitungen gehören wohl zur Erstausstattung und haben teilweise Rostnasen an den einzelnen Rippen.
  • das Fensterelement des Treppenhauses gehört aus energetischen Gründen erneuert, ein den Vorschriften entsprechender Vollwärmeschutz sollte an die Fassade angebracht werden und dann auch die neuen Fenster mit neuen Fensterblechen eingeputzt werden.
  • im Bereich des Kellers sind noch alte Gussleitungen für die Abwasserleitungen vorhanden, die ebenfalls erkennbar undicht sind. Hinsichtlich der Stromleitungen und der Verteilerschränke sieht es in den Wohnungen Pohl/Klein leider auch nicht besser aus.
  • der Außenbereich des Kellergeschosses ist aufgrund des Schadensbildes rundum trocken zu legen.
  • im Zugangsbereich zum Gebäude sind die teils gebrochene Waschbetonplatten zu erneuern.

Alleine für die Trockenlegung des Kellergeschosses im Außenbereich, die Anbringung eines Vollwärmeschutzes an die Fassade des Gebäudes und der Dämmung der DG-Decke ist von Kosten von rd. 70.000 € auszugehen (rd. 450 m2 Wandfläche). Aufgrund vergleichbarer Objekte ist von Gesamtrenovierungskosten von mind. 160.000 € einschl. der Erneuerung der Haustechnik und der oben beschriebenen einzeln aufgeführten Mängel auszugehen.

Aufgrund des geschilderten Zustandes des Gebäudes und den zu erwartenden Sanierungskosten ist es aus Sicht der Bauverwaltung unwirtschaftlich weitere Investitionen in das Gebäude zu tätigen. Vielmehr sollte nach Auszug der derzeitigen Mietparteien ein Abbruch oder eine Veräußerung des Grundstückes mit einer entsprechend sinnvollen Nachfolgenutzung angedacht werden. Aus diesem Grunde sollte auch bei einer Neuvermietung der an und für sich in einem guten Zustand befindliche EG-Wohnung links (ehemalige Zahnarztpraxis) dieser Umstand berücksichtigt werden.


Beschlussvorschlag:

1.      Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

2.      Von weiteren Investitionen in das Gebäude Schulstr. 9 wird Abstand genommen. Für die derzeit vermieteten Wohnungen sind nur noch die unbedingt notwendigen Maßnahmen zur Sicherstellung der Bewohnbarkeit durchzuführen.

3.      Die Verwaltung wird beauftragt, Konzepte für eine sinnvolle Folgenutzung auf dem Grundstück Schulstr. 9 zu erarbeiten.