Beschluss: Beschluss:

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 1

Sachverhalt:

Anfang des Jahres 2018 wurde eine Elternbefragung der Kindertagesstätte „Hand in Hand“ durchgeführt.

Nach Auswertung dieser Elternbefragung kam die Einrichtung in Zusammenarbeit mit der Verwaltung zu dem Ergebnis, dass der am häufigsten angegebene Wunsch seitens der Eltern die Verkürzung der Schließtage in der Kindertageseinrichtung ist.

Nachdem die Einrichtung und die Verwaltung die Wünsche der Eltern sehr ernst nimmt, wird seitens der Kindertagesstätte und des Trägers empfohlen, die Schließtage der KiTa, sowohl im Kindergarten als auch in der Kinderkrippe, in den Sommerferien von drei auf zwei Wochen ab dem Jahr 2019 zu verkürzen. Die Kindertagestätte hätte somit maximal 25 Schließtage pro Jahr. Der Wunsch auf eine Verringerung der Schließzeiten durch eine „intelligentere“ Betriebsplanung wurde bereits im Finanzausschuss vom 16.02.2016 vorgetragen.

 

Die daraus resultierende Konsequenz ist jedoch die dringende notwendige Neueinstellung von zwei zusätzlichen Halbtagskräften (½ Kindergarten, ½ Kinderkrippe) oder einer Vollzeitkraft ab dem Jahr 2019, da mit dem vorhandenen Personal diese zusätzliche geöffnete Betreuungs-woche in der Kindertagesstätte nicht abgedeckt werden kann.

 

Auch in Bezug auf den Anstellungsschlüssel der Kindertageseinrichtung „Hand in Hand“ würde sich dies zum positiven entwickeln. Der derzeitige Anstellungsschlüssel des gemeindlichen Kindergartens beträgt 10,0 und der der gemeindlichen Kinderkrippe 9,6. Die Höhe des maximalen Anstellungsschlüssels lautet 11,0. Allerdings wird gemäß § 17 AVBayKiBiG ein Anstellungsschlüssel von 1:10 empfohlen.

 

Diese beiden Anstellungsschlüssel sind aktuell nicht mehr als komfortabel und im Vergleich zu den anderen Kindertagesstätten im Landkreis als unterdurchschnittlich zu bezeichnen. Auch das Ergebnis der Mitarbeiterbefragung ergab eine Überdenkung und Anpassung des Anstellungs-schlüssels, welcher auch aus pädagogischer Sicht notwendig wäre und durch diese angedachte Maßnahme durchaus als sinnvoll betrachtet wird. Durch die Neueinstellung des oben genannten zusätzlichen Personals könnten beiden Anstellungsschlüssel um ca. 0,3 bis 0,5 verringert werden.

 

Allerdings müsste die Gemeinde Hemhofen als Träger der Kindertagesstätte „Hand in Hand“ durch die Neueinstellung des genannten Personals eine freiwillige Leistung in Höhe von jährlich ca. 50.000,00 Euro tragen.

 

In der Kindertagesstättensatzung der wird dementsprechend der § 9 Abs. 2 Buchstabe b) und c) geändert. Die Schließzeiten werden in den Sommerferien ab dem KiTa-Jahr 2018/2019 sowohl im Kindergarten als auch in der Kinderkrippe von drei auf zwei Wochen verkürzt.

 

Der Finanzausschuss hat sich daher in seiner Sitzung am 24.05.2018 mit der oben beschriebenen Thematik befasst und dementsprechend die einstimmige Empfehlung der Verwaltung an dem Gemeinderat entsprochen.


Beschlussvorschlag:

1.    Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

2.    Der Beschlussfassung des Gemeinderates wird insoweit gefolgt, die Verkürzung der Schließtage in der Kindertagesstätte „Hand in Hand“ auf max. 25 Tage zu beschließen.

3.    Der Gemeinderat beschließt in diesem Zuge die zusätzliche Neueinstellung von zwei Halbtagskräften oder einer Ganztagskraft oder die Aufstockung der Stunden des vorhandenen Personals in der Kindertageseinrichtung ab dem Jahr 2019.

4.    Die Satzung für die Kindertageseinrichtungen wird in der dieser Niederschrift als Anlage beiliegenden Fassung beschlossen.

5.    Die Anlagen stellen einen wesentlichen Bestandteil dieser Niederschrift dar.