Sachverhalt:
Mit den Beschlüssen der beiden Gemeinden Hemhofen und Adelsdorf vom 24.05.2018
bzw. 13.06.2018 steht einer gemeinsamen Abwasserbeseitigung auf der Kläranlage
Adelsdorf nichts mehr im Wege.
Aufgrund der eng gestrickten Zeitschiene wurden die ersten planerischen
Arbeiten (Erkundung Kampfmittelfreiheit entlang des Baufeldes und
Angebotseinholung Bodengutachten) bereits veranlasst. Ebenfalls liegt den
beiden Gemeinden ein Honorarentwurf des IB Miller für die gemeinsame Verlegung
einer Druck- und Wasserleitung zwischen Weppersdorf und der Kläranlage
Adelsdorf vor.
Dieser sieht vor, dass die Objektplanung und die Technische Ausrüstung
jeweils in der Honorarzone II Mindestsatz bei anrechenbaren Kosten von 548.000
€ bzw. 50.000 € vereinbart würden. Aufgrund der bereits an das IB Miller
beauftragten Machbarkeitsstudie für die Umbindung der KA Zeckern zur KA
Adelsdorf und den Detailkenntnissen des Kanalnetzes einschl. der Kläranlage
Zeckern entfällt die Lph. 1 und die Lph. 2 wird nur teilweise in Ansatz
gebracht. Es ist des Weiteren eine stufenweise Beauftragung zunächst der Lph.
2-3 und anschließend der Lph. 5-9 mit örtlicher Bauüberwachung vorgesehen.
Aufgrund dieses Sachverhaltes würde sich das Honorar des IB Miller für
die Objektplanung und Technische Ausrüstung auf insgesamt 87.213,53 € brutto
belaufen. Da sich nach der derzeitigen Kostenschätzung das Kostenverhältnis 65
% (Gemeinde Hemhofen) zu 35 % (Gemeinde Adelsdorf) verhält und zudem die Kosten
für die Technische Ausrüstung komplett durch die Gemeinde Hemhofen zu tragen wären,
beläuft sich somit der Kostenanteil der Gemeinde Hemhofen auf 64.613,04 €
brutto (Objektplanung 41.972,34 € brutto + Techn. Ausrüstung 22.640,70 €), über
dessen Betrag zu beschließen wäre.
Beschlussvorschlag:
1. Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
2. Das Ing.-Büro Miller, Nürnberg wird auf Grundlage des Honorarangebotes vom 06.06.2018 mit den Planungs- und Ausführungsleistungen der abwassertechnischen Erschließung zur Kläranlage Adelsdorf (Druckleitung) mit einer Auftragssumme von brutto 64.613,04 € beauftragt.
3. Es
erfolgt eine stufenweise Beauftragung. Zunächst werden nur die Lph. 2 – 3
vergeben.
1. Bgm. Nagel wird ermächtigt, die weiteren Lph. 5 - 9 je nach Bedarf zu
beauftragen.
4. Der Vertrag ist entsprechend der Vorgaben des Handbuches für Ingenieurverträge und Vergaben nach VOB im kommunalen Bereich (HIV-KOM) zu erstellen. Eine Abstimmung des Vertrages über die Vergabe der weiteren Honorarleistungen erfolgt mit der Gemeinde Adelsdorf.
5. Entsprechende Haushaltsmittel wurden im Haushalt 2018 unter der HHSt. 1.7000.9511 in einer Höhe von 350.000 € eingestellt.
6. Bürgermeister Nagel informiert den Gemeinderat, sobald eine weitere Leistungsphase vergeben wird.