Beschluss: Beschluss:

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 2

Sachverhalt:

Wie in der letzten Sitzung vorangekündigt, gab es am 19.07.2018 ein Gespräch bei der Regierung von Mittelfranken bzgl. Städtebauförderung in Hemhofen.

Teilnehmer waren Herr Pickel, Regierung v. Mfr., SG 34 Städtebau, Hr Nagel, Fr.Heid, Gemeinde Hemhofen, Frau Werthmann und Herr Valier, Büro für Städtebau.

 

Besprechungsergebnisse:

 

Frau Werthmann stellte die schon in der letzten GR-Sitzung präsentierten Handlungsfelder aus der vom Gemeinderat gebilligten Präsentation vom 12.07.18 vor. Dazu wurden im Gespräch von Herrn Pickel die folgenden Punkte ergänzt:

 

-     Es ist durchaus ein großzügiges Sanierungsgebiet vertretbar, um richtungsweisende Visionen veränderbar realisieren zu können. Dabei ist der zeitliche Aspekt der Realisierung auch flexibel zu betrachten.

-     Kommunales Zentrum: die Freiflächen mit barrierefreiem Ausbau sind - als Sanierungsziel im Rahmen der Städtebauförderung als förderfähig anzusehen; der gewünschte "Bürgertreff" kann abhängig von seiner Nutzung und Nutzungsfrequenz eventuell auch förderfähig im Rahmen der Städtebauförderung sein.

-     Zum Thema "Innenentwicklung" wird die Einrichtung eines Brachflächenmanagements angeregt.

-     Verkehr/Verkehrssicherheit: zu den möglichen Maßnahmen im Bereich der Staatsstraße ist das staatliche Bauamt zu konsultieren und in die Planung einzubeziehen.

-     Sanierung der Fahrbahnoberflächen im Altort: das zu wählende Material soll die Funktion der Verkehrsfläche widerspiegeln.

-     Die teilweise fehlenden innerörtlichen Wegeverbindungen sind auch aufgrund der demographischen Entwicklung dringend wiederherzustellen, z.B. sind kurze fußläufige Verbindungen zu Infrastruktureinrichtungen wichtig.

-     Dies gilt ebenso für die Gestaltung von Grünflächen im Innenort als Naherholungsbereiche (z.B. Bahntrasse, Bahnhofsgelände, Weiherflächen).

-     Für den Bereich östlich der Hauptstraße (zwischen Hausnummern 2 bis 20) Richtung Weiherketten ist über die Erstellung eines "kommunalen Denkmalkonzepts" nachzudenken, dessen Ergebnis in die Rahmenplanung eingebunden werden sollte.

-     Den vorgestellten Handlungsfeldern der VU wird grundsätzlich zugestimmt, jedoch ist im Rahmen der Städtebauförderung ein ISEK zwingend erforderlich.

 

 

Herr Pickel erläuterte, warum die Bundesmittel aus den Bund-/Länderprogrammen besser für die Gemeinde Hemhofen seien. Diese Mittel seien besser dotiert und ausgestattet sowie flexibler. Das noch in 2016 zu Beginn der VU angedachte Bayerische Landesprogramm bei weitem nicht so flexibel und beinhalte auch geringere Fördermittel.

Die Richtlinien der Städtebauförderung geben allerdings vor, dass man für diese Programme ein Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept benötigt.

 


Beschlussvorschlag:

1.      Der Gemeinderat beauftragt das Ing.-Büro Valier und Partner Bamberg, vorbehaltlich der Zustimmung der Regierung von Mittelfranken, den Auftrag für die Erstellung eines Integriertes Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes für die Gemeinde Hemhofen gemäß dem Angebot vom 23.07.2018 in Höhe von 12.000,00 Euro netto zu vergeben.