Beschluss: zur Kenntnis genommen

  • GR Thomas Koch hakte bei der Beleuchtung des neuen Fahrradweges für den Bereich Einmündung B470 in die Staatstraße nach. Die Kosten (Strom) werden alsbald vertraglich mit dem Staatlichen Bauamt geregelt.
  • GR Thomas Koch merkte ferner an, dass man Verbesserungen bzgl. der verkehrsrechtlichen Anordnung anlässlich des Hoffestes durchführen müsse. So könne z. B. entlang der Hauptstraße ein beidseitiges absolutes Halteverbot angeordnet werden. 1. Bgm. Nagel erwiderte, dass die verkehrsrechtliche Anordnung Sache des Landratsamtes sei, da es sich hierbei um eine Staatsstraße handle und die Gemeinde hier keinen Handlungsspielraum habe. 1. Bgm. Nagel werde die Situation dennoch mit der Polizei vor Ort besprechen.
  • GR Marr kritisierte das auf dem Gelände des Jugendzentrums befindliche Sofa sowie ein Schild, welches an eine längst vergangene Theaterveranstaltung erinnert. Er bat um Beseitigung. 1. Bgm. Nagel gab an, sich darum zu kümmern.
    Anmerkung: Das Sofa sowie das Plakat wurden am 12.09.2018 entfernt.
  • Darüber hinaus kam im Rat die Frage auf, warum der Wasserzweckverband nicht zu gemeindlichen Betriebsausflügen eingeladen würde. Diesbezüglich sollten Überlegungen angestellt werden.
  • GR Wagner monierte den Schotter in der Eichendorffstraße, Einfahrt Staatsstraße. Es wäre an dieser Stelle sehr gefährlich, insbesondere für Radfahrer und bat um Beseitigung/Reparatur. 1. Bgm. Nagel erwiderte, dass er sich darum kümmern werde.
    Hinweis: Das Anliegen wurde am 12.09.2018 von der Fa. Lösel erledigt.
  • GR Konrad Großkopf erinnerte an die Förderinitiative von Bayern WLAN und die Errichtung von Hotspots im Gemeindegebiet. 1. Bgm. Nagel sehe hierfür momentan keine Notwendigkeit, zumal dies mit Kosten für die Gemeinde verbunden wäre.
    In diesem Zusammenhang erinnerte 2. Bgm. Müller an die Einrichtung eines WLANs im Rathaus, insbesondere im Sitzungssaal. Schließlich sei dies mittlerweile Standard.
  • GR Kerschbaum kritisierte, dass die Regenrinnen in einem sehr schlechten Zustand seien. Er bat zum einen, dass der Bauhof, vor allem die Regenrinnen bei den gemeindlichen Grundstücken zu reinigen. Auch solle ein Aufruf im Mitteilungsblatt erfolgen, dass die Eigentümer nochmal an ihre Verpflichtung erinnert werden.
  • Auf Nachfrage erklärte 1. Bgm. Nagel, dass die die Wahlplakatierung in der aktuellen Form zulässig sei. Nur Großplakate seien genehmigungspflichtig.
  • GR Bräutigam hakte nach, da er eine Beschwerde eines Bürgers erhalten habe bzgl. eines Rückschnittes von Bäumen. 1. Bgm. Nagel zeigte auf, dass dies von der Müllabfuhr (Fa. Hofmann) initiiert wurde, da diese bei nicht erfolgtem Rückschnitt die Straße nicht mehr anfahren können.