Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 10.08.2018 wurde die Gemeinde Hemhofen durch die
Gemeinde Röttenbach am Verfahren zur “Aufstellung des Bebauungsplanes
“Röttenbach-West“ mit zugehöriger Änderung des Flächennutzungs- und
Landschaftsplanes im Bereich Röttenbach -West“ beteiligt.
In der Begründung der Gemeinde Röttenbach zu diesem Verfahren wird
Folgendes ausgeführt:
Die Gemeinde Röttenbach ist ein beliebter Wohnstandort im Stadt- und
Umlandbereich des großen Verdichtungsraums Erlangen-Fürth-Nürnberg. Dies findet
seine Bestätigung in den derzeit bei der Gemeinde vorliegenden etwa 180
Anfragen nach Wohnbaugrundstücken (Stand Juni 2017).
Die Gemeinde Röttenbach möchte auf diese Anfragen gerne positiv
antworten können, da sie sich der negativen Tendenz der demographischen
Entwicklung bewusst ist und sie die Auslastung der vorhandenen guten
Infrastruktur auch für die Zukunft gewährleisten möchte. Zwar gibt es aktuell
noch gut 10 ha freie Bauparzellen, doch diese entziehen sich aus
eigentumsrechtlichen Gründen der Zugriffsmöglichkeit der Gemeinde. Wie der
"Machbarkeitsstudie zur Ortsentwicklung" entnommen werden kann, hat
die Gemeinde in den letzten Jahren mehrere Versuche unternommen, die Eigentümer
von freien Bauparzellen zu einer Bebauung oder einem Verkauf ihrer Grundstücke
zu bewegen. Diese Versuche blieben jedoch erfolglos; die freien Grundstücke
werden in der Regel für die Nachkommen (Kinder, Enkelkinder) bevorratet. Damit
mag sich zwar langfristig eine Bebauung dieser Flächen ergeben, für den aktuellen
Nachfragedruck bietet dies aber keine Entlastung.
Zwar besteht auch die Möglichkeit der Sanierung oder des Umbaus von
Gebäudebestand, doch bietet sich dies nur in Einzelfällen an und hat keinen
größeren Effekt auf die Befriedigung der bestehenden Nachfrage. Im Ergebnis der
Machbarkeitsstudie wird daher die Ausweisung neuer Bauflächen als einzige
effektive Möglichkeit gesehen, die Nachfrage nach Wohnbauland relativ
kurzfristig zu befriedigen.
Bei der Untersuchung geeigneter Flächen für eine neue Baulandausweisung
hat sich aufgrund der gegebenen städtebaulichen Situation - Straßendorf in
Nord-Süd-Ausrichtung, Freihalten eines Abstands zum Siedlungsbestand der im
Norden angrenzenden Gemeinde Hemhofen, Teichketten im Norden und im Süden und
angrenzende Waldflächen im Osten - die Erweiterung der Siedlungsfläche von
Röttenbach nach Westen als einzig sinnvolle und machbare Option
herauskristallisiert.
Der Gemeinderat von Röttenbach hat daher am 04.07.2018 beschlossen, für
den Bereich „Röttenbach West“ einen Bebauungsplan mit integriertem
Grünordnungsplan aufzustellen. Mit dieser Ausweisung von Wohnbauland soll nicht
nur der bestehenden Nachfrage Rechnung getragen werden, sondern auch einer
Abwanderung junger Menschen aus dem Ort entgegengewirkt und ein Zuzug junger Familien
gefördert werden. Damit soll einerseits der Erhalt und die Funktionalität der
bestehenden Infrastruktur gesichert werden und andererseits die Möglichkeit zu
einer positiven demographischen Entwicklung genutzt werden.
Die Fläche des Baugebietes ist im wirksamen Flächennutzungs- und
Landschaftsplan als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen. Eine Änderung
des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes ist somit erforderlich und wurde
ebenfalls am 04.07.2018 beschlossen.
Was die zukünftige Entwässerung betrifft, erfolgt die
Abwasserbeseitigung im Trennsystem, das Merkblatt ATV-DVWK-M 153
(„Handlungsempfehlungen zum Umgang mit Regenwasser“) ist anzuwenden. Auf
Maßnahmen gegen Rückstau aus dem Kanalnetz ist zu achten. Der Versickerung
sowie der Nutzung von Regenwasser als Brauchwasser (z. B. Toilettenspülung,
Grünflächenbewässerung) ist Vorrang vor der Einleitung in das Kanalsystem zu
geben. Die Sammlung von Regenwasser in Zisternen wird begrüßt.
Sofern im Zuge der Erschließungsplanung die Einleitung von
Niederschlagswasser in die Vorflut vorgesehen ist, ist ein
Wasserrechtsverfahren erforderlich.
Belange der Gemeinde Hemhofen sind durch das Bauleitplanverfahren nicht
betroffen. Auch eine Überprüfung der Hydraulik des gemeinsam betriebenen
Hauptsammlers zur KA Röttenbach durch das IB Miller hat keine Auswirkungen auf
den vertraglich vereinbarten Aufteilungsschlüssel ergeben.
Beschlussvorschlag:
1. Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
2. Nachdem Belange der Gemeinde Hemhofen nicht betroffen sind, werden Einwände gegen die Aufstellung des Bebauungsplanes nicht erhoben.