Beschluss: Beschluss:

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0

Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 10.08.2018 wurde die Gemeinde Hemhofen durch die Gemeinde Röttenbach am Verfahren zur “Aufstellung des Bebauungsplanes “Röttenbach-West“ mit zugehöriger Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes im Bereich Röttenbach -West“ beteiligt.

 

In der Begründung der Gemeinde Röttenbach zu diesem Verfahren wird Folgendes ausgeführt:

 

Die Gemeinde Röttenbach ist ein beliebter Wohnstandort im Stadt- und Umlandbereich des großen Verdichtungsraums Erlangen-Fürth-Nürnberg. Dies findet seine Bestätigung in den derzeit bei der Gemeinde vorliegenden etwa 180 Anfragen nach Wohnbaugrundstücken (Stand Juni 2017).

Die Gemeinde Röttenbach möchte auf diese Anfragen gerne positiv antworten können, da sie sich der negativen Tendenz der demographischen Entwicklung bewusst ist und sie die Auslastung der vorhandenen guten Infrastruktur auch für die Zukunft gewährleisten möchte. Zwar gibt es aktuell noch gut 10 ha freie Bauparzellen, doch diese entziehen sich aus eigentumsrechtlichen Gründen der Zugriffsmöglichkeit der Gemeinde. Wie der "Machbarkeitsstudie zur Ortsentwicklung" entnommen werden kann, hat die Gemeinde in den letzten Jahren mehrere Versuche unternommen, die Eigentümer von freien Bauparzellen zu einer Bebauung oder einem Verkauf ihrer Grundstücke zu bewegen. Diese Versuche blieben jedoch erfolglos; die freien Grundstücke werden in der Regel für die Nachkommen (Kinder, Enkelkinder) bevorratet. Damit mag sich zwar langfristig eine Bebauung dieser Flächen ergeben, für den aktuellen Nachfragedruck bietet dies aber keine Entlastung.

Zwar besteht auch die Möglichkeit der Sanierung oder des Umbaus von Gebäudebestand, doch bietet sich dies nur in Einzelfällen an und hat keinen größeren Effekt auf die Befriedigung der bestehenden Nachfrage. Im Ergebnis der Machbarkeitsstudie wird daher die Ausweisung neuer Bauflächen als einzige effektive Möglichkeit gesehen, die Nachfrage nach Wohnbauland relativ kurzfristig zu befriedigen.

Bei der Untersuchung geeigneter Flächen für eine neue Baulandausweisung hat sich aufgrund der gegebenen städtebaulichen Situation - Straßendorf in Nord-Süd-Ausrichtung, Freihalten eines Abstands zum Siedlungsbestand der im Norden angrenzenden Gemeinde Hemhofen, Teichketten im Norden und im Süden und angrenzende Waldflächen im Osten - die Erweiterung der Siedlungsfläche von Röttenbach nach Westen als einzig sinnvolle und machbare Option herauskristallisiert.

Der Gemeinderat von Röttenbach hat daher am 04.07.2018 beschlossen, für den Bereich „Röttenbach West“ einen Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan aufzustellen. Mit dieser Ausweisung von Wohnbauland soll nicht nur der bestehenden Nachfrage Rechnung getragen werden, sondern auch einer Abwanderung junger Menschen aus dem Ort entgegengewirkt und ein Zuzug junger Familien gefördert werden. Damit soll einerseits der Erhalt und die Funktionalität der bestehenden Infrastruktur gesichert werden und andererseits die Möglichkeit zu einer positiven demographischen Entwicklung genutzt werden.

 

Die Fläche des Baugebietes ist im wirksamen Flächennutzungs- und Landschaftsplan als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen. Eine Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes ist somit erforderlich und wurde ebenfalls am 04.07.2018 beschlossen.

 

Was die zukünftige Entwässerung betrifft, erfolgt die Abwasserbeseitigung im Trennsystem, das Merkblatt ATV-DVWK-M 153 („Handlungsempfehlungen zum Umgang mit Regenwasser“) ist anzuwenden. Auf Maßnahmen gegen Rückstau aus dem Kanalnetz ist zu achten. Der Versickerung sowie der Nutzung von Regenwasser als Brauchwasser (z. B. Toilettenspülung, Grünflächenbewässerung) ist Vorrang vor der Einleitung in das Kanalsystem zu geben. Die Sammlung von Regenwasser in Zisternen wird begrüßt.

Sofern im Zuge der Erschließungsplanung die Einleitung von Niederschlagswasser in die Vorflut vorgesehen ist, ist ein Wasserrechtsverfahren erforderlich.

 

Belange der Gemeinde Hemhofen sind durch das Bauleitplanverfahren nicht betroffen. Auch eine Überprüfung der Hydraulik des gemeinsam betriebenen Hauptsammlers zur KA Röttenbach durch das IB Miller hat keine Auswirkungen auf den vertraglich vereinbarten Aufteilungsschlüssel ergeben.


Beschlussvorschlag:

1.    Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

2.    Nachdem Belange der Gemeinde Hemhofen nicht betroffen sind, werden Einwände gegen die Aufstellung des Bebauungsplanes nicht erhoben.