Sachverhalt:
Wie bereits mehrfach in diesem Gremium erörtert, musste ein
Planungsstopp für die Neuordnung und Energetische Sanierung der Grundschule
Hemhofen eingelegt werden, da die Wertgrenzen nach VgV für die Auftragsvergaben
an den Objektplaner und dem Fachplaner für die Technische Ausrüstung
überschritten wurden.
Hierzu wurde nun ein VgV-Verfahren notwendig, dass am 28.05.2018 mit
der EU-weiten Veröffentlichung begann. Zum Bewerbungsende am 03.07.2018 waren
insgesamt 2 Bewerbungen der Fachbüros Plankoepfe aus 90427 Nürnberg und K1
architekten Gbr aus 89250 Senden eingegangen. Nach Prüfung und Wertung der
Bewerbungen anhand des vorhandenen und mit den Bewerbungsunterlagen bekannt
gemachten Bewertungsschemas ergab sich folgendes Ergebnis:
- Das Büro K1 architekten
GbR war auszuschließen, da entgegen den Ausschreibungsbedingungen die
Mindestanforderungen nicht erfüllt waren. Das Büro wurde mit Schreiben vom
02.07.2018 über diesen Umstand informiert. Es wurde kein Einspruch
eingelegt.
- Das Büro
Plankoepfe legte eine vollständige Bewerbung vor.
Nach § 51 VgV kann auch bei weniger als 3
geeigneten Bewerbern das Vergabeverfahren fortgesetzt werden, wenn diese über
die geforderte Eignung verfügen. Im vorliegenden Fall wurde das Büro Plankoepfe
zur Verhandlung am 14.08.2018 eingeladen.
Vom Büro Plankoepfe wurden die geforderten
Erklärungen, Nachweise und Honorarangebote fristgerecht abgegeben. Als
Zuschlagskriterien wurden in der Aufforderung zur Teilnahme folgende Punkte
einschließlich Unterkriterien mitgeteilt, nach denen die Präsentation bzw. das
Vorstellungsgespräch aufzubauen war und anhand derer die Bewertung erfolgen
sollte.
Am 14.08.2018 wurde mit dem Büro ein
Vorstellungs-/Verhandlungsgespräch geführt, an dem bauherrnseitig Herr 1. Bgm
Nagel und die Gemeinderäte Herr Hamm, Herr Koch Th., Herr Wagner, Herr
Bräutigam und von der Verwaltung Herr Friedrich teilnahmen.
Nach dem Ergebnis des Gesprächs kann davon
ausgegangen werden, dass das
Büro Plankoepfe auch weiterhin die Gewähr bietet, die Leistung ordnungsgemäß zu
erbringen. Das Honorar der Plankoepfe gliedert sich wie folgt auf:
Ermittlung der anrechenbaren Kosten für die Architektenleistungen
(Kostenschätzung)
anrechenbare Kosten
Kgr. 300 Bauwerk 2.268.000
Euro brutto
Kgr. 400 Technische Ausrüstung 1.266.000
Euro brutto
Daraus insgesamt anrechenbare Kosten 2.676.000
Euro netto
Ermittlung voraussichtliches Honorar Leistungsphasen 5 bis 9 nach dem
Leistungsbild § 34 HOAI und dem Honorar nach § 35 HOAI:
Honorarzone 3 unten (100 % Honorar) 276.322
Euro netto
Daraus für Lph. 5 bis 9 (73 %) 201.700
Euro netto
Zuzügl. Besondere Leistungen rd. 20.000 Euro netto
zuzügl. 20 % Umbauzuschlag rd. 40.000 Euro netto
vorläufiges Honorar 261.700
Euro netto
zuzügl. 3 % NK
7.850 Euro netto
zusammen 269.550
Euro netto
zuzügl. 19 % MwSt 51.214 Euro
das sind gerundet 320.764
Euro brutto
Beschlussvorschlag:
1. Der Sachstandsbericht des Herrn Schäfer wird zur Kenntnis genommen.
2.
Es wird vorgeschlagen, die Planungsleistungen an
das Architekturbüro Plankoepfe Nürnberg, Schnieglinger Straße 225A in 90427
Nürnberg zu vergeben.
3.
Das vorgenannte Büro lässt aufgrund des
ausgehandelten Auftragsinhalts und der ausgehandelten Auftragsbedingungen im
Rahmen der vorgegebenen Zuschlagskriterien die bestmögliche Leistung erwarten.
Die vorläufige Auftragssumme beträgt 320.764 € brutto.
4. Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung. Zunächst werden nur die Lph. 5 – 7 mit einem Honorar von 172.300,00 € einschl. MwSt. vergeben. 1. Bgm. Nagel wird des Weiteren ermächtigt, die weiteren Lph. 8 und 9 je nach Bedarf zu vergeben.
5. Der Vertrag ist entsprechend der Vorgaben des Handbuches für Architekten- und Ingenieurverträge und Vergaben nach VOB im kommunalen Bereich (HAV-KOM) zu erstellen.
6.
Entsprechende Haushaltsmittel stehen bei der HHSt.
1.2110.9450 ausreichend in diesem Haushaltsjahr zur Verfügung.