Beschluss: Beschluss:

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0

Sachverhalt:

Wie bereits mehrfach in diesem Gremium erörtert, musste ein Planungsstopp für die Neuordnung und Energetische Sanierung der Grundschule Hemhofen eingelegt werden, da die Wertgrenzen nach VgV für die Auftragsvergaben an den Objektplaner und dem Fachplaner für die Technische Ausrüstung überschritten wurden.

Hierzu wurde nun ein VgV-Verfahren notwendig, dass am 28.05.2018 mit der EU-weiten Veröffentlichung begann. Zum Bewerbungsende am 03.07.2018 waren insgesamt 2 Bewerbungen der Fachbüros Plankoepfe aus 90427 Nürnberg und K1 architekten Gbr aus 89250 Senden eingegangen. Nach Prüfung und Wertung der Bewerbungen anhand des vorhandenen und mit den Bewerbungsunterlagen bekannt gemachten Bewertungsschemas ergab sich folgendes Ergebnis:

  • Das Büro K1 architekten GbR war auszuschließen, da entgegen den Ausschreibungsbedingungen die Mindestanforderungen nicht erfüllt waren. Das Büro wurde mit Schreiben vom 02.07.2018 über diesen Umstand informiert. Es wurde kein Einspruch eingelegt.
  • Das Büro Plankoepfe legte eine vollständige Bewerbung vor.

 

Nach § 51 VgV kann auch bei weniger als 3 geeigneten Bewerbern das Vergabeverfahren fortgesetzt werden, wenn diese über die geforderte Eignung verfügen. Im vorliegenden Fall wurde das Büro Plankoepfe zur Verhandlung am 14.08.2018 eingeladen.

Vom Büro Plankoepfe wurden die geforderten Erklärungen, Nachweise und Honorarangebote fristgerecht abgegeben. Als Zuschlagskriterien wurden in der Aufforderung zur Teilnahme folgende Punkte einschließlich Unterkriterien mitgeteilt, nach denen die Präsentation bzw. das Vorstellungsgespräch aufzubauen war und anhand derer die Bewertung erfolgen sollte.

Am 14.08.2018 wurde mit dem Büro ein Vorstellungs-/Verhandlungsgespräch geführt, an dem bauherrnseitig Herr 1. Bgm Nagel und die Gemeinderäte Herr Hamm, Herr Koch Th., Herr Wagner, Herr Bräutigam und von der Verwaltung Herr Friedrich teilnahmen.

Nach dem Ergebnis des Gesprächs kann davon ausgegangen werden, dass das
Büro Plankoepfe auch weiterhin die Gewähr bietet, die Leistung ordnungsgemäß zu erbringen. Das Honorar der Plankoepfe gliedert sich wie folgt auf:

 

Ermittlung der anrechenbaren Kosten für die Architektenleistungen (Kostenschätzung)

anrechenbare Kosten

Kgr. 300 Bauwerk                                                                   2.268.000 Euro brutto

Kgr. 400 Technische Ausrüstung                                           1.266.000 Euro brutto

Daraus insgesamt anrechenbare Kosten                               2.676.000 Euro netto

 

Ermittlung voraussichtliches Honorar Leistungsphasen 5 bis 9 nach dem Leistungsbild § 34 HOAI und dem Honorar nach § 35 HOAI:

Honorarzone 3 unten (100 % Honorar)                                  276.322 Euro netto

 

Daraus für Lph. 5 bis 9 (73 %)                                                201.700 Euro netto

Zuzügl. Besondere Leistungen rd.                                            20.000 Euro netto

zuzügl. 20 % Umbauzuschlag rd.                                             40.000 Euro netto

vorläufiges Honorar                                                                261.700 Euro netto

zuzügl. 3 % NK                                                                          7.850 Euro netto

zusammen                                                                              269.550 Euro netto

zuzügl. 19 % MwSt                                                                   51.214 Euro        

das sind gerundet                                                                    320.764 Euro brutto


Beschlussvorschlag:

1.      Der Sachstandsbericht des Herrn Schäfer wird zur Kenntnis genommen.

2.      Es wird vorgeschlagen, die Planungsleistungen an das Architekturbüro Plankoepfe Nürnberg, Schnieglinger Straße 225A in 90427 Nürnberg zu vergeben.

3.      Das vorgenannte Büro lässt aufgrund des ausgehandelten Auftragsinhalts und der ausgehandelten Auftragsbedingungen im Rahmen der vorgegebenen Zuschlagskriterien die bestmögliche Leistung erwarten. Die vorläufige Auftragssumme beträgt 320.764 € brutto.

4.      Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung. Zunächst werden nur die Lph. 5 – 7 mit einem Honorar von 172.300,00 € einschl. MwSt. vergeben. 1. Bgm. Nagel wird des Weiteren ermächtigt, die weiteren Lph. 8 und 9 je nach Bedarf zu vergeben.

5.      Der Vertrag ist entsprechend der Vorgaben des Handbuches für Architekten- und Ingenieurverträge und Vergaben nach VOB im kommunalen Bereich (HAV-KOM) zu erstellen.

6.      Entsprechende Haushaltsmittel stehen bei der HHSt. 1.2110.9450 ausreichend in diesem Haushaltsjahr zur Verfügung.