Sachverhalt:
Auch bei der Technischen Ausrüstung für die für die Neuordnung und
Energetischen Sanierung der Grundschule Hemhofen musste aufgrund der
Wertgrenzen ein Planungsstopp eingelegt werden. Die Folge war ebenfalls ein
umfangreiches Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach § 17 VgV, das am 28.05.2018 mit der EU-weiten
Veröffentlichung begann. Zum Bewerbungsende am 03.07.2018 wurden der Verwaltung
insgesamt 3 Bewerbungen (Planungsbüro Weber, Forchheim; Ingenieurbüro
Zeisig, Schwend und IFB Ingenieure GmbH, Passau) fristgerecht vorgelegt.
Nach Prüfung und Wertung der Bewerbungen
anhand des vorhandenen und mit den Bewerbungsunterlagen bekannt gemachten
Bewertungsschemas ergab sich folgendes Ergebnis:
- Die Büros
Weber und Zeisig legten vollständige Bewerbungen vor und waren damit zur
Angebotsabgabe aufzufordern.
- Das Büro IFB
legte eine formlose Bewerbung für Bauphysik, Brandschutz und TGA vor, die
den Bedingungen der Ausschreibung nicht entsprach. Die Bewerbung war
auszuscheiden.
Nach § 51 VgV kann auch bei weniger als 3
geeigneten Bewerbern das Vergabeverfahren fortgesetzt werden, wenn diese über
die geforderte Eignung verfügen. Im vorliegenden Fall wurden die Büros Weber
und Zeisig zur Abgabe eines Angebots und zur Verhandlung am 14.08.2018
eingeladen.
Vom Büro Weber wurden die geforderten
Erklärungen, Nachweise und Honorarangebote fristgerecht abgegeben. Das Büro
Zeisig sagte aus nicht näher bekannten Gründen kurzfristig ab. Als
Zuschlagskriterien wurden in der Aufforderung zur Teilnahme an der Verhandlung
die Punkte einschließlich Unterkriterien mitgeteilt, nach denen die
Präsentation bzw. das Vorstellungsgespräch aufzubauen war und anhand derer die
Bewertung erfolgen sollte.
Am 14.08.2018 wurde mit dem Büro ein
Vorstellungs-/Verhandlungsgespräch geführt, an dem bauherrnseitig Herr 1. Bgm
Nagel und die Gemeinderäte Herr Hamm, Herr Koch Th., Herr Wagner, Herr
Bräutigam und von der Verwaltung Herr Friedrich teilnahmen. Nach dem Ergebnis
des Gesprächs kann davon ausgegangen werden, dass das Büro Weber auch weiterhin
die Gewähr bietet, die Leistung ordnungsgemäß zu erbringen.
Folgendes Honorar ergibt sich für das Büro Weber dabei:
Ermittlung der anrechenbaren Kosten für die Architektenleistungen
(Kostenschätzung)
anrechenbare Kosten
Kgr. 400 Technische Ausrüstung
Ermittlung voraussichtliches Honorar Leistungsphasen 5 bis 9 nach dem
Leistungsbild § 55 HOAI und dem Honorar nach § 56 HOAI:
anrechenbar___netto________Honorar
Anlgr. 1 Sanitär 187.000
50.500
Anlgr. 2 Heizung 260.000 64.300
Anlgr. 3 Lüftung 137.000 39.000
Anlgr. 4 Starkstrom 397.000 89.500
Anlgr. 5 Inform.technik 83.000 26.200
Zusammen 269.500
Honorarzone 2 unten (100 % Honorar) 269.500
Euro netto
Daraus für Lphen 5 bis 9 (70 %) 188.650
Euro netto
Zuzügl. Besondere Leistungen rd. 20.000 Euro netto
vorläufiges Honorar 208.650
Euro netto
zuzügl. 4 % NK 8.346 Euro netto
zusammen 216.996
Euro netto
zuzügl. 19 % MwSt 41.229 Euro
das sind 258.225
Euro brutto
Nach VgV ist zur Ermittlung des Schwellenwerts immer vom Gesamthonorar
auszugehen. Eine Teilung der Leistungen, um den Schwellenwert zu unterlaufen
ist nicht möglich.
Beschlussvorschlag:
1. Der Sachstandsbericht des Herrn Schäfer wird zur Kenntnis genommen.
2.
Es wird vorgeschlagen, die Planungsleistungen für
die Technische Ausrüstung an das Planungsbüro Weber GmbH, Äußere Nürnberger
Straße 1 in 91301 Forchheim zu vergeben.
3.
Das vorgenannte Büro lässt aufgrund des
ausgehandelten Auftragsinhalts und der ausgehandelten Auftragsbedingungen im
Rahmen der vorgegebenen Zuschlagskriterien die bestmögliche Leistung erwarten.
Die vorläufige Auftragssumme beträgt 258.222 € brutto.
4. Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung. Zunächst werden nur die Lph. 5 – 7 mit einem Honorar von 137.015,00 € einschl. MwSt. vergeben. 1. Bgm. Nagel wird des Weiteren ermächtigt, die weiteren Lph. 8 und 9 je nach Bedarf zu vergeben.
5. Der Vertrag ist entsprechend der Vorgaben des Handbuches für Architekten- und Ingenieurverträge und Vergaben nach VOB im kommunalen Bereich (HAV-KOM) zu erstellen.
6.
Entsprechende Haushaltsmittel stehen bei der HHSt.
1.2110.9450 ausreichend in diesem Haushaltsjahr zur Verfügung.