Beschluss: Beschluss:

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0

Sachverhalt:

Auch bei der Technischen Ausrüstung für die für die Neuordnung und Energetischen Sanierung der Grundschule Hemhofen musste aufgrund der Wertgrenzen ein Planungsstopp eingelegt werden. Die Folge war ebenfalls ein umfangreiches Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach § 17 VgV, das am 28.05.2018 mit der EU-weiten Veröffentlichung begann. Zum Bewerbungsende am 03.07.2018 wurden der Verwaltung insgesamt 3 Bewerbungen (Planungsbüro Weber, Forchheim; Ingenieurbüro Zeisig, Schwend und IFB Ingenieure GmbH, Passau) fristgerecht vorgelegt.

 

Nach Prüfung und Wertung der Bewerbungen anhand des vorhandenen und mit den Bewerbungsunterlagen bekannt gemachten Bewertungsschemas ergab sich folgendes Ergebnis:

  • Die Büros Weber und Zeisig legten vollständige Bewerbungen vor und waren damit zur Angebotsabgabe aufzufordern.
  • Das Büro IFB legte eine formlose Bewerbung für Bauphysik, Brandschutz und TGA vor, die den Bedingungen der Ausschreibung nicht entsprach. Die Bewerbung war auszuscheiden.

Nach § 51 VgV kann auch bei weniger als 3 geeigneten Bewerbern das Vergabeverfahren fortgesetzt werden, wenn diese über die geforderte Eignung verfügen. Im vorliegenden Fall wurden die Büros Weber und Zeisig zur Abgabe eines Angebots und zur Verhandlung am 14.08.2018 eingeladen.

Vom Büro Weber wurden die geforderten Erklärungen, Nachweise und Honorarangebote fristgerecht abgegeben. Das Büro Zeisig sagte aus nicht näher bekannten Gründen kurzfristig ab. Als Zuschlagskriterien wurden in der Aufforderung zur Teilnahme an der Verhandlung die Punkte einschließlich Unterkriterien mitgeteilt, nach denen die Präsentation bzw. das Vorstellungsgespräch aufzubauen war und anhand derer die Bewertung erfolgen sollte.

Am 14.08.2018 wurde mit dem Büro ein Vorstellungs-/Verhandlungsgespräch geführt, an dem bauherrnseitig Herr 1. Bgm Nagel und die Gemeinderäte Herr Hamm, Herr Koch Th., Herr Wagner, Herr Bräutigam und von der Verwaltung Herr Friedrich teilnahmen. Nach dem Ergebnis des Gesprächs kann davon ausgegangen werden, dass das Büro Weber auch weiterhin die Gewähr bietet, die Leistung ordnungsgemäß zu erbringen.

 

Folgendes Honorar ergibt sich für das Büro Weber dabei:

Ermittlung der anrechenbaren Kosten für die Architektenleistungen (Kostenschätzung)

anrechenbare Kosten

Kgr. 400 Technische Ausrüstung

Ermittlung voraussichtliches Honorar Leistungsphasen 5 bis 9 nach dem Leistungsbild § 55 HOAI und dem Honorar nach § 56 HOAI:

 

                                                anrechenbar___netto________Honorar

Anlgr. 1 Sanitär                       187.000                                   50.500

Anlgr. 2 Heizung                     260.000                                   64.300

Anlgr. 3 Lüftung                      137.000                                   39.000

Anlgr. 4 Starkstrom                 397.000                                   89.500

Anlgr. 5 Inform.technik             83.000                                   26.200

Zusammen                                                                            269.500

 

Honorarzone 2 unten (100 % Honorar)                                  269.500 Euro netto

 

Daraus für Lphen 5 bis 9 (70 %)                                             188.650 Euro netto

Zuzügl. Besondere Leistungen rd.                                            20.000 Euro netto

vorläufiges Honorar                                                                208.650 Euro netto

zuzügl. 4 % NK                                                                           8.346 Euro netto

zusammen                                                                              216.996 Euro netto

zuzügl. 19 % MwSt                                                                   41.229 Euro        

das sind                                                                                   258.225 Euro brutto

 

Nach VgV ist zur Ermittlung des Schwellenwerts immer vom Gesamthonorar auszugehen. Eine Teilung der Leistungen, um den Schwellenwert zu unterlaufen ist nicht möglich.


Beschlussvorschlag:

1.      Der Sachstandsbericht des Herrn Schäfer wird zur Kenntnis genommen.

2.      Es wird vorgeschlagen, die Planungsleistungen für die Technische Ausrüstung an das Planungsbüro Weber GmbH, Äußere Nürnberger Straße 1 in 91301 Forchheim zu vergeben.

3.      Das vorgenannte Büro lässt aufgrund des ausgehandelten Auftragsinhalts und der ausgehandelten Auftragsbedingungen im Rahmen der vorgegebenen Zuschlagskriterien die bestmögliche Leistung erwarten. Die vorläufige Auftragssumme beträgt 258.222 € brutto.

4.      Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung. Zunächst werden nur die Lph. 5 – 7 mit einem Honorar von 137.015,00 € einschl. MwSt. vergeben. 1. Bgm. Nagel wird des Weiteren ermächtigt, die weiteren Lph. 8 und 9 je nach Bedarf zu vergeben.

5.      Der Vertrag ist entsprechend der Vorgaben des Handbuches für Architekten- und Ingenieurverträge und Vergaben nach VOB im kommunalen Bereich (HAV-KOM) zu erstellen.

6.      Entsprechende Haushaltsmittel stehen bei der HHSt. 1.2110.9450 ausreichend in diesem Haushaltsjahr zur Verfügung.