Sitzung: 11.09.2018 Gemeinderat
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Sachverhalt:
Aufgrund der Ermächtigung in § 11 Abs. 2 Ziff. 4 der Geschäftsordnung
des Gemeinderates wurden von der Verwaltung zwischenzeitlich folgende
Baugesuche bearbeitet:
- Neubau eines Einfamilienhauses mit
Carport, Drosselstraße 17 a, Fl.Nr. 208/48, Gemarkung Zeckern
(Genehmigungsverfahren)
- Errichtung einer Sicht- und
Lärmschutzwand, Am Zobelstein 26, Fl.Nr. 219/19, Gemarkung Zeckern
(Isolierte Befreiung)
- Errichtung einer Betonwand als
Hochwasserschutz, Wiesenstraße 8, Fl.Nr. 179/31, Gemarkung Zeckern
(Isolierte Befreiung)