Beschluss: zur Kenntnis genommen

Sachverhalt:

Aufgrund der Ermächtigung in § 11 Abs. 2 Ziff. 4 der Geschäftsordnung des Gemeinderates wurden von der Verwaltung zwischenzeitlich folgende Baugesuche bearbeitet:

 

  • Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport, Drosselstraße 17 a, Fl.Nr. 208/48, Gemarkung Zeckern (Genehmigungsverfahren)
  • Errichtung einer Sicht- und Lärmschutzwand, Am Zobelstein 26, Fl.Nr. 219/19, Gemarkung Zeckern (Isolierte Befreiung)
  • Errichtung einer Betonwand als Hochwasserschutz, Wiesenstraße 8, Fl.Nr. 179/31, Gemarkung Zeckern (Isolierte Befreiung)