Sachverhalt:
Mit Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses vom 24.08.2018 wurde der
Bebauungsplan “Z 7 – Zeckern-West“ nun rechtskräftig. Die Planungen können nun
erneut aufgenommen werden, so dass in den Wintermonaten 2018 die
Ausschreibungen für die einzelnen Gewerke durchgeführt werden können.
Die Planungs- und Ausführungsleistungen für die abwassertechnische
Erschließung wurden durch den Gemeinderat bereits in der Sitzung vom 05.12.2017
an das IB Miller aus Nürnberg vergeben.
Die Verwaltung hat für die Gewerke Strom, Wasser, Beleuchtungsanlage
und Straßenbau zwischenzeitlich Honorarangebote eingeholt.
Für die Stromversorgung und die Straßenbeleuchtungsanlage hat uns das
IB Miller ein Honorarangebot über 9.264,76 € brutto vorgelegt. Es entspricht
den Vorgaben der HOAI 2013. Da diese Planungs- und Ausführungsleistungen (Lph.
1-9) ebenfalls durch das IB Miller abgedeckt werden können und auch im
Baugebiet “Z 6 – Zeckern-Mitte“ von diesem zuverlässig und erfolgreich
durchgeführt wurden, schlägt die Verwaltung vor, diese ebenfalls an das IB
Miller zu vergeben.
Für die Straßenerschließung hat die Verwaltung insgesamt zwei Angebote
erhalten. Das Angebot des IB Wolf aus Bamberg für alle Leistungsphasen beläuft
sich dabei auf 44.535,54 € brutto. Es entspricht allerdings nicht der HOAI
2013, da die einzelnen Leistungsphasen zum Teil deutlich unterschritten werden.
Die Gefahr einer mangelhaften Planung aufgrund fehlender Leistungsbilder
besteht.
Das Angebot des IB Miller beläuft sich auf 49.084,29 € brutto. Es entspricht
in allen Teilen der HOAI 2013. Aus Sicht der Verwaltung sollten diese
Leistungen für den Straßenbau u. a. auch wegen Haftungsansprüchen sowohl in der
Planung als auch in der Ausführung, an das IB Miller vergeben werden.
Beschlussvorschlag:
1. Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
2. Das Ing.-Büro Miller, Nürnberg wird auf Grundlage des Honorarangebotes vom 07.06.2017 mit den Planungs- und Ausführungsleitungen zur stromtechnischen Erschließung für das Baugebiet “Z 7 – Zeckern-West“ mit einer Auftragssumme von brutto 9.264,76 € beauftragt.
3. Das Ing.-Büro Miller, Nürnberg wird auf Grundlage des Honorarangebotes vom 07.06.2017 mit den Planungs- und Ausführungsleitungen zur straßentechnischen Erschließung für das Baugebiet “Z 7 – Zeckern-West“ mit einer Auftragssumme von brutto 49.084,29 € beauftragt.
4. Es erfolgt für alle Objekte eine stufenweise Beauftragung. Zunächst werden nur die Lph. 1 – 3 vergeben. 1. Bgm. Nagel wird des Weiteren ermächtigt, die weiteren Lph. 5 - 9 je nach Bedarf zu beauftragen.
5. Der Vertrag ist entsprechend der Vorgaben des Handbuches für Ingenieurverträge und Vergaben nach VOB im kommunalen Bereich (HIV-KOM) zu erstellen.
6. Entsprechende Haushaltsmittel wurden im Haushalt 2018 zur Verfügung gestellt.