Beschluss: Beschluss:

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0

Sachverhalt:

Seit mehreren Jahren steht an dieser Einmündung im Kaulberg (ca. 15 m von der Blumenstraße entfernt) das VZ 325.1/325.2 – „Verkehrsberuhigter Bereich Anfang/Ende“. Bei fast allen Einmündungen zur Blumenstraße gibt es keine Vorfahrtsregelung und es gilt daher „rechts vor links“. Aufgrund des Standorts des genannten Verkehrszeichens und der starken Krümmung an der Scheune am Kaulberg gibt es ab und zu Vorfahrtsprobleme. Manchem Verkehrsteilnehmer scheint nicht bekannt zu sein, dass bei der Ausfahrt aus einem verkehrsberuhigten Bereich, vom Kaulberg in die Blumengasse, dem Querverkehr (in diesem Fall der Blumenstraße) Vorrang zu gewähren ist.

Eine Nachfrage bei der Polizeiinspektion Höchstadt a.d.Aisch hat ergeben, dass eine Umsetzung des vorhandenen Schildes, näher an den Einmündungsbereich heran, nicht nötig ist.

Um vor allem für ortsunkundige Kraftfahrzeugführer, die hier geltende Verkehrsführung deutlicher zu gestalten, wäre es möglich, den Straßenverlauf der Blumenstraße im Einmündungsbereich durch eine entsprechende Blockmarkierung (Leitlinie in Breitstrich) zu markieren. Ebenso wäre es möglich, die bereits verblasste Sperrfläche, nochmals deutlicher zu markieren.

Durch diese Maßnahmen würde auch für ortsunkundige Kraftfahrzeugführer der Vorrangcharakter der Blumenstraße deutlicher erkennbar.

Ebenso ist bei dem vorhandenen Spiegel noch ein 2. Spiegel anzubringen.


Beschlussvorschlag:

1.    Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

2.    Aufgrund der Stellungnahme der Polizeiinspektion Höchstadt a.d.Aisch wird das vorhandene VZ 325.1/325.2 an dieser Stelle belassen. Der Straßenverlauf der Blumenstraße im Einmündungsbereich Kaulberg wird durch eine entsprechende Blockmarkierung (Leitlinie in Breitstrich) markiert. Ebenso wird die verblasste Sperrfläche nochmals deutlicher markiert und am vorhandenen Verkehrsspiegel ist noch ein 2. Spiegel aufzustellen.