Sitzung: 18.09.2018 Bau- Verkehrs- und Umweltausschuss
Beschluss: Beschluss:
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0
Sachverhalt:
Mit Mail vom 14.03.2018 hat sich der Anwohner des Anwesens Birkenstraße
1 an die Gemeinde, mit der Bitte um Abhilfe gewandt, da parkende Fahrzeuge das
Ein- und Ausfahren auf sein Grundstück erschweren. Er schlägt eine
entsprechende Straßenmarkierung oder die Aufstellung eines Verkehrszeichens
vor.
Eine Nachfrage bei der Polizeiinspektion Höchstadt a.d.Aisch zu diesem
Sachverhalt hat Folgendes ergeben:
Die Birkenstraße weisst an der genannten Stelle eine Breite von
gemessenen 5 m (Gehwegkante zu Gehwegkante) auf.
Im Falle eines korrekt parkenden Fahrzeugs an dieser Stelle verbleibt
eine Restfahrbahnbreite von, ebenfalls gemessenen, 3,10 m. Somit werden die
gesetzlich vorgeschriebenen Restfahrbahnbreiten eingehalten, weshalb eine zusätzliche
Markierung, bzw. Beschilderung, nicht erforderlich scheint.
Zudem ist dem Fahrer eines aus einem Grundstück ausfahrenden Pkw gemäß
Rechtsprechung ein mehrfaches Rangieren zumutbar.
Beschlussvorschlag:
1. Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntins genommen.
2. Aufgrund der Stellungnahme der Polizeiinspektion Höchstadt a.d.Aisch wird keine zusätzliche Markierung bzw. Beschilderung durchgeführt, da im Falle von korrekt parkenden Pkw`s, die gesetzlich vorgeschriebenen Restfahrbreiten, eingehalten werden.