Beschluss: Beschluss:

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0

Sachverhalt:

Mit Mail vom 14.03.2018 hat sich der Anwohner des Anwesens Birkenstraße 1 an die Gemeinde, mit der Bitte um Abhilfe gewandt, da parkende Fahrzeuge das Ein- und Ausfahren auf sein Grundstück erschweren. Er schlägt eine entsprechende Straßenmarkierung oder die Aufstellung eines Verkehrszeichens vor.

Eine Nachfrage bei der Polizeiinspektion Höchstadt a.d.Aisch zu diesem Sachverhalt hat Folgendes ergeben:

 

Die Birkenstraße weisst an der genannten Stelle eine Breite von gemessenen 5 m (Gehwegkante zu Gehwegkante) auf.

Im Falle eines korrekt parkenden Fahrzeugs an dieser Stelle verbleibt eine Restfahrbahnbreite von, ebenfalls gemessenen, 3,10 m. Somit werden die gesetzlich vorgeschriebenen Restfahrbahnbreiten eingehalten, weshalb eine zusätzliche Markierung, bzw. Beschilderung, nicht erforderlich scheint.

Zudem ist dem Fahrer eines aus einem Grundstück ausfahrenden Pkw gemäß Rechtsprechung ein mehrfaches Rangieren zumutbar.


Beschlussvorschlag:

1.    Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntins genommen.

2.    Aufgrund der Stellungnahme der Polizeiinspektion Höchstadt a.d.Aisch wird keine zusätzliche Markierung bzw. Beschilderung durchgeführt, da im Falle von korrekt parkenden Pkw`s, die gesetzlich vorgeschriebenen Restfahrbreiten, eingehalten werden.