Beschluss: Beschluss:

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0

Sachverhalt:

Ein Anwohner der Finkenstraße hat per Mail vorgetragen, dass immer häufiger Schwerlastverkehr durch den Bereich Finken-/Berg-/und Drosselstraße fährt und dies (z.B. wegen parkender Fahrzeuge) zu einer erheblichen Lärmbelästigung und Sicherheitsgefährdung der Anwohner führt.

Er bittet die Gemeinde bei der Einfahrt zur Drosselstraße (Gaststätte zur Eisenbahn) ein Schild anzubringen, dass die Straße für Lkw gesperrt wird.

 

Aufgrund erfolgter Nachfrage bei der Polizeiinspektion Höchstadt a.d. Aisch erhielt die Gemeinde folgende Stellungnahme:

 

Das gesamte Wohngebiet im Bereich der Finkenstraße liegt in einer bestehenden Tempo-30-Zone. In einer solchen Zone besteht kein grundsätzliches Eion-/Durchfahrtverbot für Lkw. Es wäre möglich, die Einfahrt in das Wohngebiet für Kraftfahrzeuge über 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht, durch entsprechende Beschilderung zu untersagen. Hierfür wäre es erforderlich dieses Verkehrszeichen an sämtlichen „Einfahrten“ in das Wohngebiet aufzustellen.

Dieses Verkehrszeichen – VZ 253 – gilt generell für Kraftfahrzeuge aller Art mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t, mit Ausnahme von Pkw und Kraftomnibussen. Somit könnte, ohne jeweils einzeln zu beantragende Ausnahmegenehmigung, auch kein Lieferverkehr (Heizöl, Gas, Möbel, etc.) in das Wohngebiet mehr stattfinden.


Beschlussvorschlag:

1.    Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis gebracht.

2.    Aufgrund der genannten Stellungnahme der Polizeiinspektion Höchstadt a.d.Aisch wird dem Anliegen des Antragstellers nicht Rechnung getragen. D.h. es bleibt bei der derzeitigen Regelung.