Sitzung: 18.09.2018 Bau- Verkehrs- und Umweltausschuss
Beschluss: Beschluss:
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0
Sachverhalt:
Ein Anwohner der Finkenstraße hat per Mail vorgetragen, dass immer
häufiger Schwerlastverkehr durch den Bereich Finken-/Berg-/und Drosselstraße
fährt und dies (z.B. wegen parkender Fahrzeuge) zu einer erheblichen
Lärmbelästigung und Sicherheitsgefährdung der Anwohner führt.
Er bittet die Gemeinde bei der Einfahrt zur Drosselstraße (Gaststätte
zur Eisenbahn) ein Schild anzubringen, dass die Straße für Lkw gesperrt wird.
Aufgrund erfolgter Nachfrage bei der Polizeiinspektion Höchstadt a.d.
Aisch erhielt die Gemeinde folgende Stellungnahme:
Das gesamte Wohngebiet im Bereich der Finkenstraße liegt in einer
bestehenden Tempo-30-Zone. In einer solchen Zone besteht kein grundsätzliches
Eion-/Durchfahrtverbot für Lkw. Es wäre möglich, die Einfahrt in das Wohngebiet
für Kraftfahrzeuge über 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht, durch entsprechende
Beschilderung zu untersagen. Hierfür wäre es erforderlich dieses
Verkehrszeichen an sämtlichen „Einfahrten“ in das Wohngebiet aufzustellen.
Dieses Verkehrszeichen – VZ 253 – gilt generell für Kraftfahrzeuge
aller Art mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t, mit Ausnahme
von Pkw und Kraftomnibussen. Somit könnte, ohne jeweils einzeln zu beantragende
Ausnahmegenehmigung, auch kein Lieferverkehr (Heizöl, Gas, Möbel, etc.) in das
Wohngebiet mehr stattfinden.
Beschlussvorschlag:
1. Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis gebracht.
2. Aufgrund der genannten Stellungnahme der Polizeiinspektion Höchstadt a.d.Aisch wird dem Anliegen des Antragstellers nicht Rechnung getragen. D.h. es bleibt bei der derzeitigen Regelung.