Sachverhalt:
Nachdem zwischenzeitlich alle Investitionsmaßnahmen, für die der 2.
Verbesserungsbeitrag erhoben werden soll, abgeschlossen sind muss nunmehr noch
die endgültige Abrechnung dieser Verbesserungsmaßnahme unter Anrechnung der
bisher gezahlten Vorausleistungen erfolgen. Dies wurde in der Bürgerversammlung
im Juli diesen Jahres schon erläutert.
Die Erhebungsarbeiten (Überprüfung der Berechnungsgrundlagen etc.)
stehen unmittelbar vor dem Abschluss. Das Büro Schneider & Zajontz hat die neue
Kalkulation durchgeführt.
Nachdem der 2. Verbesserungsbeitrag kalkuliert wurde, kann sodann die
endgültige Abrechnung mittels Bescheiden erfolgen.
Die neuen Beitragssätze wurden nach den tatsächlichen Kosten berechnet. Für die
Vorauszahlung der Raten wurden die voraussichtlichen Plankosten der Maßnahmen
zugrunde gelegt.
In der bislang geltenden Satzung zur 2. Verbesserung und Erneuerung der
Entwässerungseinrichtung der Gemeinde Hemhofen vom 15.04.2013 i. d. F. der
Änderungssatzung vom 08.04.2016 betrug der
vorläufige Beitragssatz
a) pro m²
Grundstücksfläche 0,38 €.
b) pro m² Geschossfläche
1,39 €.
Jetzt sind die endgültigen Beitragssätze in der künftig geltenden
Satzung bei
a) pro m²
Grundstücksfläche 0,48 €.
b) pro m² Geschossfläche
1,50 €.
Zudem wurden auch beim Maßnahmenbeschrieb die voraussichtlichen Kosten
durch die tatsächlichen Kosten getauscht.
Aus Gründen der Rechtsklarheit und zur Vermeidung von Problemen bei der
endgültigen Abrechnung der beschriebenen Maßnahme müssen die endgültigen Beitragssätze
in der Satzung angepasst und geändert werden.
Beschlussvorschlag:
- Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- Die Änderungssatzung wird in der dieser Niederschrift als Anlage beiliegenden Fassung beschlossen.
- Diese Anlage stellt einen wesentlichen Bestandteil dieser Niederschrift dar.