Beschluss: Beschluss:

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Nachdem zwischenzeitlich alle Investitionsmaßnahmen, für die der 2. Verbesserungsbeitrag erhoben werden soll, abgeschlossen sind muss nunmehr noch die endgültige Abrechnung dieser Verbesserungsmaßnahme unter Anrechnung der bisher gezahlten Vorausleistungen erfolgen. Dies wurde in der Bürgerversammlung im Juli diesen Jahres schon erläutert.

 

Die Erhebungsarbeiten (Überprüfung der Berechnungsgrundlagen etc.) stehen unmittelbar vor dem Abschluss.  Das Büro Schneider & Zajontz hat die neue Kalkulation durchgeführt.

Nachdem der 2. Verbesserungsbeitrag kalkuliert wurde, kann sodann die endgültige Abrechnung mittels Bescheiden erfolgen.

 
Die neuen Beitragssätze wurden nach den tatsächlichen Kosten berechnet. Für die Vorauszahlung der Raten wurden die voraussichtlichen Plankosten der Maßnahmen zugrunde gelegt.

 

In der bislang geltenden Satzung zur 2. Verbesserung und Erneuerung der Entwässerungseinrichtung der Gemeinde Hemhofen vom 15.04.2013 i. d. F. der Änderungssatzung vom 08.04.2016 betrug der

 

vorläufige Beitragssatz

a)         pro m² Grundstücksfläche 0,38 €.

b)         pro m² Geschossfläche 1,39 €.

 

 

Jetzt sind die endgültigen Beitragssätze in der künftig geltenden Satzung bei

a)         pro m² Grundstücksfläche 0,48 €.

b)         pro m² Geschossfläche 1,50 €.

 

Zudem wurden auch beim Maßnahmenbeschrieb die voraussichtlichen Kosten durch die tatsächlichen Kosten getauscht.

 

Aus Gründen der Rechtsklarheit und zur Vermeidung von Problemen bei der endgültigen Abrechnung der beschriebenen Maßnahme müssen die endgültigen Beitragssätze in der Satzung angepasst und geändert werden.

 


Beschlussvorschlag:

  1. Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
  2. Die Änderungssatzung wird in der dieser Niederschrift als Anlage  beiliegenden Fassung beschlossen.
  3. Diese Anlage stellt einen wesentlichen Bestandteil dieser Niederschrift dar.