Sachverhalt:
Das Kostenverzeichnis nach dem Personenstandsgesetz (PStG) legt
Rahmengebühren fest, die es den betroffenen Kommunen ermöglichen sollen einen
besonderen Verwaltungsaufwand (z.B. durch Trauungen außerhalb der üblichen
Öffnungszeiten des Standesamtes oder außerhalb des Trausaales im Standesamt) zu
berücksichtigen. Nachdem die Zahl solcher Trauungen im Jahr 2018 stark
zugenommen hat, schlägt die Verwaltung vor, für Trauungen außerhalb des
Rathauses eine zusätzliche Gebühr von 80,00 € zu erheben und nachdem die
überwiegende Zahl von Trauungen nur noch außerhalb der Öffnungszeiten
stattfinden die bisherige Gebühr von 80,00 € auf 100,00 € zu erhöhen. Da
bereits etliche Terminreservierungen für 2019 vorliegen, sollte diese
Neuregelung ab Januar 2019 in Kraft treten.
Beschlussvorschlag:
- Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- Ab 01.01.2019 werden die sich aus der beiliegenden Kostenübersicht ergebenden Gebühren für die Verwaltungstätigkeiten des Standesamtes erhoben.