Beschluss: Beschluss:

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 2

Sachverhalt:

 

In seiner Sitzung am 12.07.2018 hatte der Gemeinderat die vom Büro für Städtebau und Bauleitplanung Wittmann, Valier und Partner in Bamberg vorgestellten Erkenntnisse im Rahmen der Vorbereitenden Untersuchungen (VU) gebilligt.

 

Darüber hinaus wurde vom Gemeinderat auf Empfehlung der Regierung von Mittelfranken zusätzlich noch die Erstellung eines Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (ISEK) am 07.08.2018 beschlossen, so dass die Gemeinde auch in flexiblere und höher dotierte Förderprogramme einsteigen könne.

 

Mit Schreiben vom 02.11.2018 wurde die Gemeinde Hemhofen (wie jedes Jahr) aufgefordert, die Bedarfsmitteilung für die Aufstellung und Fortschreibung der Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramme der Regierung von Mittelfranken vorzulegen. Kreisangehörige Gemeinden, wie die Gemeinde Hemhofen, haben das Landratsamt durch Kopie zu unterrichten.

 

Diese Mitwirkungshandlungen seitens der Gemeinde sind notwendig, da die Gemeinde bei der Jahresplanung und Zuteilung von Mitteln der Städtebauförderung auch künftig berücksichtigt werden soll. Die fristgerechte Vorlage des Jahresantrages sowie ein entsprechender Gemeinderatsbeschluss sind daher unabdingbar.

 

Bei der Programmaufstellung ist neben dem besonderen Erneuerungsbedarf einer Gemeinde und ihrer Leistungsfähigkeit, den Schwerpunkten der Städtebauförderung Rechnung zu tragen.

 

Da der Haushalt für das Jahr 2019 noch nicht beschlossen ist, steht die Bedarfsmeldung unter dem Vorbehalt der Bewilligung des Haushaltes.


Beschlussvorschlag:

  1. Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
  2. Der Gemeinderat stimmt dem Jahresantrag 2019 (Bedarfsmeldung) zur Städtebauförderung zu, unter dem Vorbehalt des Beschlusses zur Bewilligung des Haushaltes 2019 der Gemeinde Hemhofen.
  3. Die Bedarfsmeldung 2019 ist Bestandteil des Beschlusses und liegt der Niederschrift als Anlage bei.