Sachverhalt:
Aufgrund der zahlreichen Starkregenregenereignissen mit
immensen Schäden hat das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und
Verbraucherschutz ein neues Förderprogramm für Kommunen aufgelegt. Ziel dieser
„Integralen Konzepte zum kommunalen Sturzflutmanagement“ soll es sein, wirkungsvolle und zugleich wirtschaftliche Maßnahmen
aufzuzeigen, zu bewerten und einem verantwortlichen Maßnahmenträger zuzuordnen.
Dabei
kommt neben technischen Schutzmaßnahmen auch nichttechnischen Maßnahmen eine
große Bedeutung zu. Alle Maßnahmen für sich, darunter auch der bauliche
Hochwasserschutz, können nur einen Teil zur Risikoreduktion beitragen. Dabei
obliegt es der Kommune, Schutzziele im öffentlichen Interesse festzulegen. Der
festzulegende Grad an Sicherheit bedingt damit auch den Umfang weiterführender
Maßnahmen von Privaten und Gewerbe. Kommunen sollen langfristig eigene
Maßnahmen verwirklichen und die Umsetzung von Maßnahmen Dritter anregen und
soweit möglich begleiten.
Die vielen Starkregenereignisse der letzten Zeit haben in
Bayern Hochwasser hauptsächlich an Fließgewässern mit kleinen Einzugsgebieten
hervorgerufen. Dabei ließ sich in vielen Fällen nicht unterscheiden, ob
Überflutungen durch das dem Gewässer über das Gelände zufließende Wasser („wild
abfließendes Wasser“) oder durch Hochwasser aus Fließgewässern verursacht
wurden. Das Zusammenwirken und die gegenseitige Beeinflussung dieser beiden
Naturgefahren wurden deutlich. Beides hat zu großen Schäden in
Siedlungsgebieten und in den Einzugsgebieten geführt.
Den Kommunen kommt beim Sturzflut-Risikomanagement, d. h. bei
der Reduktion der negativen Auswirkungen von Wassergefahren an den Gewässern
dritter Ordnung und bei wild abfließendem Wasser eine zentrale Rolle zu.
Integrale Konzepte zum Risikomanagement sollen den Kommunen Möglichkeiten zur
Vermeidung, Vorsorge, Ereignisbewältigung und Nachsorge aufzeigen. Die Kommunen
können mithilfe dieses interdisziplinären Konzepts ein in der Gesellschaft
breit gefächertes Sturzflut-Risikomanagement initiieren. Es werden hierbei
Gefahren und Risiken ermittelt, lokale Schutzziele definiert und örtlich
spezifische Schutzmaßnahmen aufgezeigt. Absehbare ortsplanerische Entwicklungen
und die Anforderungen der Wasserrahmenrichtlinie sind dabei auch zu
berücksichtigen. Gleichermaßen sollten weitere Entwicklungen an die
Erkenntnisse und Festlegungen dieses Konzepts angepasst erfolgen (z. B.
Bauleitplanung).
Der Weg zu einem erfolgreichen kommunalen Risikomanagement
führt über 5 wesentliche Schritte:
1.
Bestandsanalyse
2.
Gefahrenermittlung
3. Gefahren-
und Risikobeurteilung
4. Konzeptionelle
Maßnahmenentwicklung
5. Integrale
Strategie zum kommunalen Sturzflutrisikomanagement
è Maßnahmenumsetzung
Hierzu wären zunächst 3 leistungsfähige Fachbüros aufzufordern, ein
Honorarangebot für diese 5 wesentlichen Schritte abzugeben. Die Auswahl des
tatsächlich planenden Büros ist dann mit dem Zuschussgeber abzustimmen. Eine
solche Erstellung eines Sturzflutmanagement dürfte nach Erfahrungen des WWA
Nürnberg rd. ein halbes Jahr Zeit in Anspruch nehmen.
Die Gemeinde Röttenbach wird dieses Förderprogramm ebenfalls in
Anspruch nehmen, allerdings für den Bereich „Hochwasser aus Fließgewässern“, so
dass auch hier gewisse Belange beider Kommunen entlang der gemeinsamen
Gemeindegrenze in dieses Gutachten einfließen können.
Zwischenzeitlich
hat auch ein erstes Gespräch mit dem zuständigen Wasserwirtschaftsamt Nürnberg
über das Förderprogramm stattgefunden. Seitens des WWA hat die Gemeinde
Hemhofen bereits eine mündliche Zusage über die Teilnahme am Förderprogramm für
den Bereich “wild abfließendes Wasser“ erhalten. Die Maßnahme wird mit 75 %
bezuschusst und dürfte nach Einschätzung des WWA Nürnberg planerische
Leistungen zwischen 60.000 € und 100.000 € hervorrufen. Somit verbliebe ein
Eigenanteil für die Kommune zwischen 15.000 € und 25.000 €.
Beschlussvorschlag:
1. Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, das Förderprogramm „Integrale Konzepte zum kommunalen Sturzflut-Risikomanagement“ zu beantragen und umzusetzen. Hierzu sind mind. 3 Angebote von Fachbüros für diese Arbeiten einzuholen. Von deren Ergebnis ist der Gemeinderat in einer der nächsten Sitzung wieder zu informieren.
3. Entsprechende Haushaltsmittel in Höhe von 25.000 € sind im Haushalt 2019 einzustellen.