Beschluss: Beschluss:

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 4

Sachverhalt:

Aufgrund der zahlreichen Starkregenregenereignissen mit immensen Schäden hat das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz ein neues Förderprogramm für Kommunen aufgelegt. Ziel dieser „Integralen Konzepte zum kommunalen Sturzflutmanagement“ soll es sein, wirkungsvolle und zugleich wirtschaftliche Maßnahmen aufzuzeigen, zu bewerten und einem verantwortlichen Maßnahmenträger zuzuordnen.

Dabei kommt neben technischen Schutzmaßnahmen auch nichttechnischen Maßnahmen eine große Bedeutung zu. Alle Maßnahmen für sich, darunter auch der bauliche Hochwasserschutz, können nur einen Teil zur Risikoreduktion beitragen. Dabei obliegt es der Kommune, Schutzziele im öffentlichen Interesse festzulegen. Der festzulegende Grad an Sicherheit bedingt damit auch den Umfang weiterführender Maßnahmen von Privaten und Gewerbe. Kommunen sollen langfristig eigene Maßnahmen verwirklichen und die Umsetzung von Maßnahmen Dritter anregen und soweit möglich begleiten.

 

Die vielen Starkregenereignisse der letzten Zeit haben in Bayern Hochwasser hauptsächlich an Fließgewässern mit kleinen Einzugsgebieten hervorgerufen. Dabei ließ sich in vielen Fällen nicht unterscheiden, ob Überflutungen durch das dem Gewässer über das Gelände zufließende Wasser („wild abfließendes Wasser“) oder durch Hochwasser aus Fließgewässern verursacht wurden. Das Zusammenwirken und die gegenseitige Beeinflussung dieser beiden Naturgefahren wurden deutlich. Beides hat zu großen Schäden in Siedlungsgebieten und in den Einzugsgebieten geführt.

Den Kommunen kommt beim Sturzflut-Risikomanagement, d. h. bei der Reduktion der negativen Auswirkungen von Wassergefahren an den Gewässern dritter Ordnung und bei wild abfließendem Wasser eine zentrale Rolle zu. Integrale Konzepte zum Risikomanagement sollen den Kommunen Möglichkeiten zur Vermeidung, Vorsorge, Ereignisbewältigung und Nachsorge aufzeigen. Die Kommunen können mithilfe dieses interdisziplinären Konzepts ein in der Gesellschaft breit gefächertes Sturzflut-Risikomanagement initiieren. Es werden hierbei Gefahren und Risiken ermittelt, lokale Schutzziele definiert und örtlich spezifische Schutzmaßnahmen aufgezeigt. Absehbare ortsplanerische Entwicklungen und die Anforderungen der Wasserrahmenrichtlinie sind dabei auch zu berücksichtigen. Gleichermaßen sollten weitere Entwicklungen an die Erkenntnisse und Festlegungen dieses Konzepts angepasst erfolgen (z. B. Bauleitplanung).

 

 

Der Weg zu einem erfolgreichen kommunalen Risikomanagement führt über 5 wesentliche Schritte:

 

1. Bestandsanalyse

2. Gefahrenermittlung

3. Gefahren- und Risikobeurteilung

4. Konzeptionelle Maßnahmenentwicklung

5. Integrale Strategie zum kommunalen Sturzflutrisikomanagement

 

è  Maßnahmenumsetzung

 

Hierzu wären zunächst 3 leistungsfähige Fachbüros aufzufordern, ein Honorarangebot für diese 5 wesentlichen Schritte abzugeben. Die Auswahl des tatsächlich planenden Büros ist dann mit dem Zuschussgeber abzustimmen. Eine solche Erstellung eines Sturzflutmanagement dürfte nach Erfahrungen des WWA Nürnberg rd. ein halbes Jahr Zeit in Anspruch nehmen.

 

Die Gemeinde Röttenbach wird dieses Förderprogramm ebenfalls in Anspruch nehmen, allerdings für den Bereich „Hochwasser aus Fließgewässern“, so dass auch hier gewisse Belange beider Kommunen entlang der gemeinsamen Gemeindegrenze in dieses Gutachten einfließen können.

 

Zwischenzeitlich hat auch ein erstes Gespräch mit dem zuständigen Wasserwirtschaftsamt Nürnberg über das Förderprogramm stattgefunden. Seitens des WWA hat die Gemeinde Hemhofen bereits eine mündliche Zusage über die Teilnahme am Förderprogramm für den Bereich “wild abfließendes Wasser“ erhalten. Die Maßnahme wird mit 75 % bezuschusst und dürfte nach Einschätzung des WWA Nürnberg planerische Leistungen zwischen 60.000 € und 100.000 € hervorrufen. Somit verbliebe ein Eigenanteil für die Kommune zwischen 15.000 € und 25.000 €.


Beschlussvorschlag:

1.      Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

2.      Die Verwaltung wird beauftragt, das Förderprogramm „Integrale Konzepte zum kommunalen Sturzflut-Risikomanagement“ zu beantragen und umzusetzen. Hierzu sind mind. 3 Angebote von Fachbüros für diese Arbeiten einzuholen. Von deren Ergebnis ist der Gemeinderat in einer der nächsten Sitzung wieder zu informieren.

3.      Entsprechende Haushaltsmittel in Höhe von 25.000 € sind im Haushalt 2019 einzustellen.